Bericht aus der Kabinettssitzung vom 28. Februar 2023:
1. „Innovationsbündnis 4.0“: Erfolgspartnerschaft zwischen Freistaat und Hochschulen / fünf Jahre massive Investitionen in Wissenschaft, Forschung und Lehre / Rekord-Entwicklung bei Studierenden, Professuren und Investitionen / Rahmenvereinbarung als Nachfolge
1. „Innovationsbündnis 4.0“: Erfolgspartnerschaft zwischen Freistaat und Hochschulen / fünf Jahre massive Investitionen in Wissenschaft, Forschung und Lehre / Rekord-Entwicklung bei Studierenden, Professuren und Investitionen / Rahmenvereinbarung als Nachfolge
Zwischen dem Freistaat und seinen Hochschulen besteht eine enge Partnerschaft. Seit 2005 werden regelmäßig Innovationsbündnisse geschlossen, die die hochschulpolitischen Zielsetzungen beschreiben. Das jüngste Innovationsbündnis 4.0 für die Jahre 2018 bis 2022 zeigt: Der Freistaat hat in den vergangenen fünf Jahren für eine Rekord-Entwicklung der bayerischen Hochschullandschaft gesorgt. Einen zusätzlichen Schub verleihen die Investitionen der Hightech Agenda Bayern.
Der Wissenschaftsstandort Bayern entwickelt sich in allen Teilen des Freistaats rasant weiter. Die Zahl der Studierenden an Bayerns Hochschulen befindet sich weiter auf einem Rekordhoch. Knapp drei Prozent mehr junge Menschen studieren im Vergleich zum Wintersemester 2018/2019 (aktuell: rund 403.400) in Bayern. Sie profitieren von einer bisher nie da gewesenen Zahl an 8.000 Professorinnen und Professoren: Ihre Zahl stieg seit 2018 um rund 20 Prozent. Auf Rekordniveau rangieren auch die Investitionen: Sieben Milliarden Euro bedeuten 34 Prozent mehr als 2018. Hinzu kommen zahlreiche Erfolgsmeldungen wie zum Beispiel Top-Platzierungen für Bayerns Hochschulen in entsprechenden Rankings und verschiedenste Auszeichnungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
In Bayern ist die Zukunft dahoam: Auch weiterhin wird der Freistaat massiv in seine Hochschullandschaft investieren und die strategischen Weichen für die Zukunft stellen. Dafür soll im Jahr 2023 auf Grundlage des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG) eine Rahmenvereinbarung zwischen dem Freistaat und den Hochschulen als Nachfolge des Innovationsbündnisses geschlossen werden.
2. Stärkung und Neuordnung der Spitzenmedizin in München: Zusammenschluss des Deutschen Herzzentrums München und des Klinikums rechts der Isar der Technischen Universität München
Spitzenmedizin, Spitzenforschung und Spitzenversorgung aus einer Hand sorgen für das weltweite Renommee der bayerischen Universitätsklinika. In ihrem Bereich hat der Ministerrat heute eine strategische Weichenstellung für zusätzliche Exzellenz vorgenommen:
Das Deutsche Herzzentrum (DHM) und die Technische Universität München (TUM) sollen künftig unter einem Dach zusammenarbeiten. Die seit knapp 30 Jahren erfolgreiche Kooperation soll als Universitätsklinikum der Technischen Universität München (TUM Klinikum) fortgeführt werden. Die erforderlichen Schritte werden nun durch die entsprechenden Ministerien vorbereitet.
Der geplante Zusammenschluss des international bekannten Klinikums rechts der Isar (MRI) und des renommierten DHM bietet die Chance, eine gemeinsame Medizinstrategie zu entwickeln und die Exzellenz beider Einrichtungen weiter zu stärken. Durch den beabsichtigten Zusammenschluss werden keine personellen Veränderungen und keine Schlechterstellung des Personals (z.B. Gehalt, Tarifverträge) eintreten. Stattdessen wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ausgebaut und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts München nachhaltig gesteigert. Die Leistungsangebote von DHM und MRI sind grundsätzlich komplementär. Sie bilden durch den Zusammenschluss ein einmaliges Leistungsspektrum im Bereich der Kardiologie in München.
München untermauert damit den Anspruch, Medizinstandort Nr. 1 in Deutschland zu sein.
3. Bayern fordert vom Bund Maßnahmen zur Ankurbelung des Wohnungsbaus / Bundesratsinitiative für Verbesserungen bei Steuern, KfW-Förderung, Baulandmobilisierung, Bauplanungsrecht und Baukindergeld
Die Schaffung ausreichenden und bezahlbaren Wohnraums ist eine zentrale Herausforderung. Mit dem Wohnbau-Booster Bayern hat die Staatsregierung im Januar ein starkes Programm auf den Weg gebracht, mit dem die bayerischen Wohnraumförderprogramme weiterentwickelt werden und der Wohnungsbau im Freistaat weiter angekurbelt wird. Doch auch der Bund muss nachlegen, damit das Ziel von deutschlandweit 400.000 neuen Wohnungen im Jahr erfüllt werden kann. Der Freistaat stellt deshalb mit einer Bundesratsinitiative klare Forderungen an den Bund:
1. Steuerliche Rahmenbedingungen verbessern, mehr Investitionsanreize für Wohnungsneubau schaffen
Angesichts der gegenwärtigen Preisentwicklung im Bausektor muss der Bund die steuerlichen Rahmenbedingungen für Investitionen in den Mietwohnungsbau und den Erwerb von Wohneigentum verbessern. Dazu gehören die dauerhafte Wiedereinführung einer degressiven Abschreibung, eine Steuerbegünstigung beim Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum, eine Länderöffnungsklausel bei der Grunderwerbsteuer und eine Länderöffnungsklausel bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Damit sollen die Bürgerinnen und Bürger beim Erwerb und Erhalt von selbstgenutzten Wohnimmobilien entlastet werden.
2. KfW-Förderung sichern und erhöhen
Förderstopps und Modifizierungen der Programmkonditionen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) haben im Laufe des Jahres 2022 zu erheblicher Verunsicherung bei Bauherren geführt. Der Freistaat fordert den Bund auf, die KfW-Programme mindestens auf dem Niveau von 2021 mit einem Fördervolumen von etwa 18 Milliarden Euro auszustatten. Insbesondere die für 2023 veranschlagten 1,1 Milliarden Euro für den Neubau sind deutlich zu niedrig. Außerdem muss das Programm „Klimafreundlicher Neubau“ überarbeitet werden und alternativ zu Darlehen auch Zuschüsse für private Bauherren als Förderanreiz anbieten. Für die Gebäudesanierung müssen die Fördersätze wieder angehoben werden. Weitere Verschärfungen der technischen Anforderungen an Gebäude, die die Baupreise zusätzlich in die Höhe treiben, müssen unterbleiben.
3. Mehr Möglichkeiten zur Baulandmobilisierung
Angesichts des weiter gestiegenen Drucks auf den Wohnungsmarkt benötigen die Kommunen größere und vor allem flexiblere Handlungsspielräume bei der Mobilisierung von Wohnbauland. Hier muss der Bundesgesetzgeber nachlegen. Der Freistaat fordert insbesondere, die durch das Baulandmobilisierungsgesetz geschaffene erleichterte Befreiungsmöglichkeit von Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vorbehaltlich der Zustimmung der betroffenen Gemeinde künftig für alle Kommunen einzuführen.
4. Weitere Maßnahmen im Bauplanungsrecht
Damit die Kommunen Bauland zügig bereitstellen können, muss die Bauleitplanung weiter beschleunigt und vereinfacht werden. Die Staatsregierung appelliert deshalb an den Bund, unter anderem das zum 31. Dezember 2022 ausgelaufene beschleunigte Bebauungsplanverfahren in Ortsrandlagen nach § 13b BauGB zu verlängern mit Schwerpunkt auf dem Bau von Mehrfamilienhäusern. Außerdem soll das vereinfachte Bebauungsplanverfahren auch für die Aufhebung von Bauleitplänen zur Verfügung gestellt werden. Zudem würde ein Wohnbaurecht auf Zeit helfen, das „Horten“ von wertvollem Wohnbauland zu Spekulationszwecken zu verhindern. Der Freistaat fordert den Bund deshalb auf, die bestehenden Bedingungs- beziehungsweise Befristungsmöglichkeiten im Baugesetzbuch für die zulässige Art der baulichen Nutzung zu erweitern und so den Kommunen neben dem in der Praxis kaum angewandten und klageanfälligen Baugebot ein anreizbasiertes Wohnbaurecht auf Zeit zur Verfügung zu stellen.
5. Baukindergeld 2 für Familien
Die eigenen vier Wände sind für junge Familien ein wichtiger Lebenstraum und in der Altersvorsorge ein sicherer Anker der Lebensleistung. Mit dem von der letzten Bundesregierung erfolgreich gestarteten Baukindergeld wurde rund einer halben Million Familien in Deutschland dabei geholfen, Eigentumswohnungen oder Häuser zu kaufen oder zu bauen. Bayern fordert deshalb ein neues Baukindergeld 2 mit insgesamt 15.000 Euro staatlichem Zuschuss pro Kind in zehn Jahren. Das Baukindergeld soll Familien bis zu einem Haushaltseinkommen von maximal 100.000 Euro gewährt werden.
4. Ab 1. März in Bayern keine Einschränkungen für Bürgerinnen und Bürger durch Corona-Verordnungen und -Allgemeinverfügungen des bayerischen Gesundheitsministeriums mehr
Ab Mittwoch, 1. März, gibt es in Bayern keine Einschränkungen für Bürgerinnen und Bürger durch Corona-Verordnungen und Corona-Allgemeinverfügungen des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege mehr. Auf die Regeln kann nun verzichtet werden – dank einer hohen Immunität in der Bevölkerung, wirksamer antiviraler Medikamente und Impfungen, die vor schweren Verläufen einer Corona-Infektion schützen.
Die Bundesregierung setzt die vom Bund bislang angeordneten Testnachweiserfordernisse zum 1. März vorzeitig aus. In der Folge kann auch die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die zuletzt nur noch landesrechtliche Ausnahmen von den bundesrechtlichen Testnachweiserfordernissen enthalten hatte, zum 1. März aufgehoben werden.
Die letzten bundesrechtlichen Regelungen zur Maskenpflicht etwa für Besucher in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen werden jedoch erst mit Ablauf des 7. April 2023 aufgehoben. Krankenhäuser und Pflege-Einrichtungen können darüber hinaus weiterhin von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.
5. Personalangelegenheiten
Der Ministerrat hat in der heutigen Sitzung beschlossen: Die Ministerialdirigentin im Bayerischen Staatsministerium der Justiz Dr. Karin Angerer wird mit Wirkung vom 1. September 2023 zur Präsidentin des Oberlandesgerichts Bamberg ernannt. Sie tritt damit die Nachfolge von Lothar Schmitt an, welcher mit Ablauf des Monats August 2023 in den Ruhestand eintreten wird.
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Pressemitteilung Nr. 63 vom 28.02.2023( PDF 145.22 Kb)
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