Pressemitteilungen
1. Erste Sitzung des gesamten Bayerischen Kabinetts in Brüssel / Ministerpräsident Dr. Markus Söder: „Europa der Vielfalt und der Regionen ist unsere Zukunft / Fehlentwicklungen klar benennen / Identität und Selbständigkeit der Mitgliedsstaaten und der Regionen stärken“
1. Erste Sitzung des gesamten Bayerischen Kabinetts in Brüssel / Ministerpräsident Dr. Markus Söder: „Europa der Vielfalt und der Regionen ist unsere Zukunft / Fehlentwicklungen klar benennen / Identität und Selbständigkeit der Mitgliedsstaaten und der Regionen stärken“
„Die erste Auslandsreise des gesamten bayerischen Kabinetts geht nach Brüssel. Das ist ein klares Signal. Bayern ist fest verwurzelt in Europa und Bayern will aktiv mitarbeiten, die Europäische Union zukunftsfest zu gestalten“, sagte Ministerpräsident Dr. Markus Söder bei der Sitzung des Kabinetts heute in der Bayerischen Vertretung in Brüssel. Der Ministerpräsident weiter: „Ein Europa der Vielfalt und der Regionen ist unsere Zukunft. Eine funktionierende und prosperierende Europäische Union ist wichtig für Bayern und die Menschen im Freistaat. Und zwar nicht nur, weil Bayern als Exportland stark vom Binnenmarkt profitiert. Wir brauchen einen stabilen Euroraum, solide Finanzen überall in Europa und wir brauchen eine erfolgreiche gemeinsame Asyl- und Zuwanderungspolitik. Wir brauchen ein zukunftsfähiges Europa. Deshalb müssen wir vorhandene Fehlentwicklungen ansprechen und korrigieren.“
Europaminister Georg Eisenreich: „Wir wollen ein Europa mit lebendigen und leistungsfähigen Staaten und Regionen. Eine Zentralisierung und Vereinheitlichung lehnen wir ebenso ab wie eine schnelle Erweiterung. Vieles soll besser, aber nicht alles gleich werden. Jetzt geht es vor allem darum, dass die Mitgliedstaaten gemeinsam die Kernaufgaben anpacken und zum Wohle aller lösen. Wir wollen mehr Europa im Großen und weniger Europa im Kleinen. Wir brauchen eine Rückbesinnung auf den Subsidiaritätsgedanken: Was in den Mitgliedstaaten und Regionen geregelt werden kann, muss dort eigenverantwortlich entschieden werden. Europa darf kein Elitenprojekt sein. Vertrauen der Bürger gibt es, wenn Entscheidungen breit diskutiert werden, Verantwortungen klar verteilt sind und es keine unnötige Bürokratie gibt.“
Der Ministerrat hat dazu heute die bayerischen Positionen und Forderungen insbesondere zur Stabilisierung des Euroraumes, zur Zukunft des EU-Haushalts und zur Sicherung der EU-Außengrenzen und Begrenzung der Zuwanderung festgelegt.
Das Kabinett hat im Einzelnen wie folgt beraten und beschlossen:
A) Stabilisierung des Euroraums
Bayern tritt ein für einen starken Euro in einer stabilen Währungsunion. Zur Stabilisierung des Euroraums vertritt der Freistaat die folgenden Positionen und schlägt eine Reihe von Maßnahmen vor.
1. Drei-Stufen-Plan für verschuldete Eurostaaten
Für verschuldete Eurostaaten schlägt der Freistaat einen Drei-Stufen-Plan vor:
• Einhaltung der Stabilitätsregeln als bester Schutz / Kein Eurozonen-Haushalt zur Bewältigung von Wirtschaftskrisen
In einer stabilen Währungsunion gehören Handeln und Haftung in eine Hand. Dies schafft Verlässlichkeit und Vertrauen auch für die Märkte. Werden die gemeinsam vereinbarten Stabilitätsregeln von den Eurostaaten eingehalten, haben diese bei Wirtschaftskrisen ausreichend finanziellen Spielraum. Die Schaffung eines Eurozonen-Haushalts zur Bewältigung von Wirtschaftskrisen in einzelnen Eurostaaten wird daher abgelehnt. Ein solches Instrument birgt die Gefahr, dass Eurostaaten zu wenig reformorientiert handeln und sich stattdessen auf Hilfe verlassen. (1. Stufe)
• Europäischer Währungsfonds (EWF):
Bei staatlichen Finanzierungsschwierigkeiten kann ein EWF, der auf dem ESM aufbaut, unter Kontrolle durch die nationalen Parlamente Finanzhilfen im Gegenzug zur Durchführung von Strukturreformen gewähren. Dabei muss jedoch insbesondere das Vetorecht Deutschlands bei Auszahlung und Gestaltung von Rettungsprogrammen bestehen bleiben. (2. Stufe)
• Staateninsolvenzverfahren
Rettungsprogramme durch einen EWF dürfen nur in solchen Fällen greifen, in denen die Schuldentragfähigkeit eines Eurostaates nicht in Frage steht. Fällt die „Fortführungsprognose“ negativ aus, bedarf es eines Staateninsolvenzverfahrens, das Fehlanreizen durch immer neu verfügbare Rettungspakete vorbeugt, Marktmechanismen stärkt und die Finanzpolitik diszipliniert. Die Übernahme von Schulden durch andere Eurostaaten ist dabei durch EU-Recht ausgeschlossen. In einem solchen Fall soll die Bevölkerung des betroffenen Staates humanitäre Hilfe erhalten. (3. Stufe)
2. Keinen separaten Eurozonen-Haushalt für Investitionen
Für eine stärkere Investitionsbereitschaft des Privatsektors muss ein positives Investitionsklima geschaffen werden. Die Verantwortung hierfür liegt in erster Linie bei den Mitgliedsstaaten selbst. Ausreichend Liquidität ist durch den EU-Haushalt, und auch aufgrund der extrem expansiven Geldpolitik der EZB vorhanden. Ein separater Eurozonen-Haushalt ist nicht erforderlich. Eurobonds und andere Formen gemeinsamer Schuldtitel dürfen nicht eingeführt werden, auch nicht durch die Hintertür mit komplexen Finanzprodukten.
3. Kein Euro-Finanzminister
Ein Euro-Finanzminister als zusätzliches politisches Amt führt nicht zu mehr Stabilität im Euroraum. Für die Durchsetzung der von den Eurostaaten gemeinsam beschlossenen Stabilitätsregeln bedarf es einer starken, politisch möglichst unabhängigen Behörde. Diese Rolle könnte der EWF übernehmen. Die Verantwortlichkeiten zwischen Kommission und Europäischem Parlament einerseits und den Mitgliedstaaten andererseits dürfen nicht verwischt werden.
4. Enorme Risiken bei Banken reduzieren
Die Schaffung einer gemeinsamen Beaufsichtigung und Abwicklung von Banken ist ein wichtiger Schritt für die Stabilisierung des Euroraums. Die EU-weit in den Bankbilanzen enthaltenen ausfallgefährdeten Kredite in Höhe von ca. 813 Mrd. Euro bedrohen die Finanzstabilität und müssen von den betroffenen Mitgliedstaaten eigenverantwortlich abgebaut werden. Zudem ist die krisenverschärfende gegenseitige Abhängigkeit von Banken und Staaten zu reduzieren.
5. Keine europäische Einlagensicherung
Vor dem Hintergrund der enormen Risiken im Bankenbereich wird eine europäische Einlagensicherung abgelehnt. Diese würde Ausfallrisiken sozialisieren und diejenigen Eurostaaten benachteiligen, die im Bankenbereich solide und nachhaltig handeln. Die nationalen Einlagensicherungssysteme sollten gestärkt, die bewährten Institutssicherungssysteme in Deutschland anerkannt und erhalten werden.
6. EZB: Rückbesinnung auf währungspolitische Kernaufgaben
Negativzinsen und billionenschwere Ankäufe von Staatsanleihen durch die EZB ohne demokratische Rückbindung haben die Symptome der Staatsschuldenkrise nur vorläufig gemildert, nicht aber zu einer nachhaltigen Heilung geführt. Ihre Auswirkungen sind negativ nicht nur für Sparer, sondern mittel- und langfristig auch für die Eurostaaten selbst: Unrentable Unternehmen werden künstlich am Leben gehalten, Anreize für Eigenverantwortung und Selbstheilung sinken zugunsten immer neuer Schulden, gravierende Probleme bei der Altersvorsorge entstehen und die Gefahren für die Finanzstabilität steigen.
7. Bargeld erhalten
Das Bargeld muss erhalten bleiben. Es schafft Vertrauen und Sicherheit und bietet den Sparvermögen Schutz vor den Negativzinsen der Europäischen Zentralbank.
B) Zukunft des EU-Haushalts
Für den EU-Haushalt ab dem 2021 setzt sich Bayern mit Nachdruck für folgende Positionen ein:
1. Der EU-Haushalt muss für die neuen Aufgaben der Zukunft angemessen ausgestattet sein. Hier müssen Prioritäten gesetzt und Zukunftsaufgaben angegangen werden, ohne Bewährtes zu vernachlässigen.
2. Für die Landwirtschafts-, Regional- und Forschungsförderung müssen auch in Zukunft ausreichende Mittel vorhanden sein.
3. Der EU-Haushalt ist kein Ersatzhaushalt für verschuldete Staaten. Es darf auch keinen separaten Eurozonen-Haushalt geben.
4. Es darf keine EU-Steuern und keine Schulden im EU-Haushalt geben.
5. Der EU-Haushalt muss gerecht ausgestaltet sein und den Bürgern dienen. Es ist zu früh, über Mehrausgaben zu entscheiden. Einen Blankoscheck darf es nicht geben.
C) Schutz der EU-Außengrenzen / Europäische Asyl- und Migrationspolitik
Sichere Grenzen, ein funktionsfähiges europäisches Asylsystem, konsequente Rückführungen und nachhaltige Bekämpfung der Fluchtursachen – das sind die Forderungen der Staatsregierung im Bereich der Asyl- und Migrationspolitik. Angesichts des hohen Migrationsdrucks auf die EU fordert die Staatsregierung einen umfassenden und nachhaltigen Politikansatz, der die Begrenzung und Steuerung von Flucht und Migration als oberstes Ziel in den Mittelpunkt stellt:
1. Effektiver Schutz der Grenzen: Die EU muss Außengrenzstaaten effektiv bei der Sicherung der Außengrenzen unterstützen. Die EU-Grenz- und Küstenwache braucht hierfür ausreichend Personal, Ausstattung und Geld. Bis die Schwachstellen im Grenzsicherungssystem der Mitgliedstaaten beseitigt sind, bleiben Kontrollen an den EU-Binnengrenzen notwendig. Zusätzlich bedarf es einer EU-weiten Schleierfahndung, mindestens entlang der Hauptverkehrsrouten.
2. Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS): Das EU-Asylsystem muss Flucht und Migration wirksam steuern und begrenzen. Die Politik des „Durchwinkens“ darf sich nicht wiederholen. Kern des GEAS muss eine faire und solidarische Verteilung der Lasten sein – alle Mitgliedstaaten müssen Antragsteller aufnehmen. Ausnahmen können allenfalls dann gelten, wenn und soweit ein Mitgliedstaat andere, außerordentliche Beiträge zum Gesamtsystem leistet (z.B. beim Schutz der EU-Außengrenzen). Außerdem brauchen wir schnellere Asylverfahren, harmonisierte Leistungs- und Aufnahmestandards in allen Mitgliedstaaten und von der EU betriebene, sichere Transitzentren in Nordafrika, damit im Mittelmeer gerettete Flüchtlinge nicht länger sofort nach Europa gebracht werden müssen.
3. Wirksame EU-Rückkehr- und Rückführungspolitik: Abgelehnte Asylbewerber müssen konsequent rückgeführt werden. Wenn Herkunftsstaaten dies erschweren, müssen empfindliche Konsequenzen drohen, z.B. durch den „Visahebel“. Die EU-Rückführungsrichtlinie muss zeitnah geändert werden, u.a. um Abschiebehaft leichter vollziehen zu können.
4. Bekämpfung von Fluchtursachen: Wir müssen EU-weit mehr tun, um z.B. Lebensperspektiven in Krisen- und Transitregionen nachhaltig zu verbessern. Dazu bedarf es fairer Entwicklungschancen, fairer Handelspolitiken und gezielter Hilfen vor Ort.
D) Grundsätze der Europapolitik:
Bayern ist fest verwurzelt in Europa und will aktiv daran mitarbeiten, die Europäische Union zukunftsfest zu gestalten. Der Ministerrat hat deshalb heute auf Vorschlag des Staatsministers für Digitales, Medien und Europa Georg Eisenreich folgende Grundsätze der bayerischen Europapolitik beschlossen:
1. Lebendige Nationalstaaten und Regionen bilden das Rückgrat Europas.
2. Die Europäische Union achtet die Identität ihrer Mitgliedstaaten.
3. Die Europäische Union ist eine Rechtsgemeinschaft.
4. Subsidiarität muss wirklich gelebt und effektiv kontrolliert werden.
5. Die großen Herausforderungen müssen gemeinsam gelöst werden.
6. Keine schnelle Erweiterung der Europäischen Union.
7. Es braucht eine neue Qualität des Umgangs miteinander in Europa.
8. Die Europäische Union muss bürgernäher werden.
Damit das Subsidiaritätsprinzip stärker beachtet wird, hat der Ministerrat Europaminister Georg Eisenreich außerdem beauftragt, sich mit folgenden Forderungen in die Arbeit der EU-„Task Force für Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit“ einzubringen:
1. Ermächtigungsgrundlagen auf ihre ursprüngliche Funktion zurückführen.
2. „Weiche“ Politikkoordinierung einschränken.
3. Zurückhaltung bei Durchführungs- und delegierten Rechtsakten üben.
4. Vorgaben für den Verwaltungsvollzug lockern.
5. Überflüssige Berichts- und Notifizierungspflichten abschaffen.
6. Institutionelle Kontrolle gewährleisten.
E) Gigabitstrategie: Ausbau der digitalen Infrastruktur in Bayern
Der Ausbau der digitalen Infrastruktur in Bayern läuft auf Hochtouren, bei den bisherigen Projekten werden rund 40.000 km Glasfaserleitungen verlegt. Im Rahmen der von der Europäischen Kommission genehmigten bayerischen Breitbandrichtlinie kann der Freistaat allerdings nur in Gebieten fördern, die nicht mit 30 Mbit/s versorgt sind und künftig auch nicht mit diesen Bandbreiten eigenwirtschaftlich ausgebaut werden. Ab 30 Mbit/s beginnt für die Kommission „schnelles Internet“. Doch gerade Gewerbebetriebe benötigen oft höhere Bandbreiten. Bayern will mit der angestrebten Gigabit-Förderung auch weiterhin Vorreiter bleiben und deswegen auch in Gebieten fördern, wo eine Bandbreite von mindestens 30 Mbit/s verfügbar ist. Die Breitband-Förderung ist ein zentraler Bestandteil der Heimatstrategie, bis Ende 2018 stehen hierfür bis zu 1,5 Milliarden Euro bereit. Mit dem Masterplan Bayern Digital II wird die bayerische Breitbandförderung hin zu einer Gigabitstrategie weiterentwickelt. Ziel der Staatsregierung ist es, bis 2025 Gigabit-Bandbreiten in ganz Bayern zu ermöglichen. Es ist geplant, hierfür bis 2022 eine weitere Milliarde Euro zu investieren. Mit den Gigabit-Pilotprojekten in sechs bayerischen Kommunen will der Freistaat die EU-Kommission dazu bewegen, dass auch dort gefördert werden kann, wo es jetzt schon 30 Mbit/s gibt. Die Europäische Kommission hat bislang keinen vergleichbaren Fall entschieden. Eine zeitnahe Genehmigung der bereits 2017 beantragten Pilotförderung ist entscheidend, um den Breitbandausbau in Bayern zügig weiter voranzubringen.
2. Ministerrat beschließt Gesetz zur Errichtung des neuen Landesamts für Asyl und Rückführungen: Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber sollen schneller und effizienter werden
Der Ministerrat hat heute den Gesetzentwurf von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann für die Errichtung des neuen Landesamts für Asyl und Rückführungen beschlossen und diesen dem Bayerischen Landtag zur weiteren Behandlung zugewiesen. Mit dem Kabinettsbeschluss ist der erste Grundstein gelegt für den Aufbau einer rechtlich selbständigen, dem Innenministerium unmittelbar nachgeordneten Landesoberbehörde mit rund 1.000 Mitarbeitern, die bereits am 1. August 2018 ihre Arbeit aufnehmen soll. Durch eine optimierte Bündelung der Kräfte im neuen Landesamt für Asyl und Rückführungen sollen insbesondere Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber künftig noch schneller und effizienter durchgesetzt werden.
Das Landesamt wird landesweit für den Bereich der Rückführung zuständig sein. Zu seinen Aufgaben werden unter anderem die zentrale Passbeschaffung und die Koordinierung von Sammelabschiebungen gehören. Außerdem sollen dort die von den Ausländerbehörden angeordneten Abschiebungen konsequent durchsetzt werden. Auch die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und mit länderübergreifenden Gremien wie dem Gemeinsamen Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr soll beim Landesamt für Asyl und Rückführungen konzentriert zusammenlaufen. Daneben wird es auch Aufgabe der neuen Landesoberbehörde sein, Rückkehrprogramme zu koordinieren und zu verstärken.
3. Bundesratsinitiative des Freistaates Bayern: Gesetzentwurf zur Änderung des Kindergeldrechts (Kindergeldindexierung)
Seit 2010 hat sich die Zahlung von Kindergeld auf ausländische Konten fast verzehnfacht, von 35,8 auf 345 Millionen Euro im Jahr 2017. Diese drastische Entwicklung muss korrigiert werden – im Interesse der deutschen Steuerzahler, aber auch im Interesse der Kinder, die wegen günstigerer Betreuungskosten im Heimatland zurückgelassen werden. Die Staatsregierung startet jetzt eine Bundesrats-Initiative mit dem Ziel, das deutsche Kindergeld für Kinder, die im EU-Ausland leben, an die Lebenshaltungskosten dort vor Ort anzupassen. Dazu bringt Bayern einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kindergeldrechts in den Bundesrat ein. Er sieht vor, bei der Berechnung des Kindergeldes künftig die Höhe der Zahlung an die jeweilige Kaufkraft des Wohnsitzlandes der Kinder anzugleichen (Indexierung). Diese Änderung kann durch deutsches Bundesrecht beschlossen werden; für die Indexierung ist keine vorherige Änderung des europäischen Rechts notwendig. Dennoch strebt die Staatsregierung parallel weiter auch eine EU-Rechtsänderung an, um bei dieser wichtigen Frage in der gesamten EU Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu schaffen. Darauf hat die Staatsregierung bei ihren heutigen Gesprächen mit Vertretern der EU-Institutionen hingewiesen. Der Bundesgesetzgeber kann nun mit der von Bayern vorgeschlagenen Gesetzesänderung im nationalen Recht den Missbrauch des Kindergelds unterbinden, den Sozialstaat gerechter gestalten und den durch die bestehende Regelung geschaffenen finanziellen Anreiz zur Trennung von Familien abschaffen. Die bayerische Initiative wird am 8. Juni 2018 in den Bundesrat eingebracht.
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Pressemitteilung Nr. 84 vom 3. Mai 2018( PDF 284.27 Kb)
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