Bericht aus der Kabinettssitzung vom 31. Januar 2023
1. Bayern stärkt Langzeitpflege / Staatsregierung fördert innovative Springerkonzepte mit 7,5 Mio. Euro
1. Bayern stärkt Langzeitpflege / Staatsregierung fördert innovative Springerkonzepte mit 7,5 Mio. Euro
Die Pflege ist eine der größten gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit. Derzeit leben rund 580.000 Pflegebedürftige in Bayern. Bis zum Jahr 2050 werden voraussichtlich bis zu 1 Mio. Menschen im Freistaat pflegebedürftig sein. Bayern setzt sich dafür ein, auch in Zukunft eine hochwertige Pflege zu sichern. Die Staatsregierung investiert daher kräftig in die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Langzeitpflege. Der Ministerrat hat heute beschlossen, innovative Springerkonzepte mit 7,5 Mio. Euro zu fördern.
Der Freistaat plant die Förderung von 30 Modellprojekten zu innovativen Springerkonzepten in Langzeitpflegeeinrichtungen. Dabei sollen unterschiedliche Springermodelle zum Einsatz kommen: Springerdienste, Springerkräfte oder Springerpools. Springerkonzepte sind ein wichtiger Baustein für verlässliche Arbeitszeiten und damit mehr Gesundheit und Zufriedenheit des Pflegepersonals. Sie tragen außerdem dazu bei, den Einsatz von Leiharbeit einzudämmen, vorhandenes Personal zu halten und neues zu gewinnen. Der Freistaat will damit Erleichterungen für Pflegekräfte auf den Weg bringen und die Attraktivität des Pflegeberufs steigern.
2. Freistaat ist reich an immateriellem Kulturerbe / Weitere Neuaufnahmen für Bayerisches Landesverzeichnis 2022
Bayern ist kulturell reich an Bräuchen, Festen, Musik und Tanz, traditionellen Handwerkstechniken und überliefertem Wissen. Das Bayerische Landesverzeichnis soll diese kulturelle Vielfalt sichtbar machen und verdeutlichen, wie viele Menschen sich für ihre lebendigen Traditionen engagieren. Der Freistaat wird deshalb drei weitere kulturelle Ausdrucksformen auf Empfehlung des Bayerischen Expertengremiums neu in das Landesverzeichnis aufnehmen:
• Evangelischer Hochzeitszug aus der ehemaligen Grafschaft Wertheim (Unterfranken)
• Kirwa im Amberg-Sulzbacher Land (Oberpfalz)
• Neustadter Kinderfest (Oberfranken)
Die Neueinträge stammen aus dem Rückstellungsverfahren der 5. Bewerbungsrunde 2021/2022. Mit den Neuaufnahmen umfasst das Bayerische Landesverzeichnis nunmehr 69 Einträge.
In der Bundesrepublik Deutschland ist das UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes im Jahr 2013 in Kraft getreten. Zentraler Bestandteil der Umsetzung ist die Einrichtung eines Bundesweiten Verzeichnisses des Immateriellen Kulturerbes, in dem sich mittlerweile 131 Einträge befinden. Neben dem Bundesweiten Verzeichnis führt der Freistaat ein eigenes Landesverzeichnis. Darin werden alle Bewerbungen aufgenommen, denen das Bayerische Expertengremium die Erfüllung der Kriterien des UNESCO-Übereinkommens attestiert.
-
Pressemitteilung Nr. 32 vom 31. Januar 2023( PDF 46.09 Kb)
-
BAYERN | DIREKT:
Wir beantworten Ihre Anliegen gerne – telefonisch unter
089 12 22 20*oder per E-Mail an
direkt@bayern.deoder über das Kontaktformular
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.