Pressemitteilungen
1. Ministerrat beschließt Bayerisches Familiengeldgesetz
2. Ganztagsausbau im Grundschulalter und Qualitätsoffensive für Kindertageseinrichtungen
3. Ministerrat beschließt Bayerischen Hebammenbonus
4. Ministerrat beschließt bayerisches Landespflegegeld und Bayerisches Landesamt für Pflege
5. Ministerrat beschließt den Regierungsentwurf des 2. Nachtragshaushalts 2018 des Freistaats Bayern
Bericht aus der Kabinettsitzung
Der Ministerrat hat heute zur Verbesserung der Situation der Familien in Bayern das Landesfamiliengeld, den Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter, eine Qualitätsoffensive für Kindertageseinrichtungen und den Hebammenbonus beschlossen. Ministerpräsident Dr. Markus Söder: „Bayern ist ein Familienland. Und wir wollen noch mehr dafür tun, dass sich Familien bei uns wohlfühlen. Mit dem Familiengeld schaffen wir echte Wahlfreiheit für alle Eltern. Das gibt es nur in Bayern.“ Familienministerin Kerstin Schreyer: „Eltern erhalten künftig für ein- und zweijährige Kinder 250 Euro pro Monat, ab dem dritten Kind sogar 300 Euro pro Monat – unabhängig vom Einkommen, der Erwerbstätigkeit oder der Betreuungsform. Zusätzlich bringen wir ein starkes Paket zum Ausbau der Ganztagesbetreuung in Kindergärten und Grundschulen auf den Weg.“
Mit dem Beschluss des 2. Nachtragshaushalts 2018 hat das Kabinett weitere wichtige Schritte zur Umsetzung der Regierungserklärung von Ministerpräsident Dr. Markus Söder vom 18. April 2018 auf den Weg gebracht. Söder: „Wir wollen das Beste für Bayern. Mit dem heute beschlossenen Nachtragshaushalt bringen wir das auf den Weg, was für viele Menschen besonders wichtig ist – allen voran über 460 neue Stellen für die Innere Sicherheit, das Landespflegegeld und das neue bayerische Familiengeld.“ Finanzminister Albert Füracker: „Die neue Staatsregierung packt an, der vorliegende Regierungsentwurf ist ein verantwortungsvolles Gesamtpaket. Der Freistaat Bayern hält seinen finanzpolitischen Kurs. Gleichzeitig investieren wir aus erzielten Überschüssen gezielt in die Wirtschaft und unterstützen die steuerzahlenden Bürgerinnen und Bürger in entscheidenden Lebenssituationen, wie zum Beispiel bei Pflege, Bildung und der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.“
1. Ministerrat beschließt Bayerisches Familiengeldgesetz
Bayern setzt erneut Maßstäbe in der Familienpolitik. Der Ministerrat hat heute das Bayerische Familiengeldgesetz beschlossen. Eltern bekommen im Freistaat noch mehr finanziellen Spielraum und Entscheidungsfreiheit, wie ihr Kind betreut werden soll. Für ein- und zweijährige Kinder erhalten Eltern künftig 250 Euro pro Monat, ab dem dritten Kind sogar 300 Euro pro Monat. Das neue Familiengeld ist eine Leistung für alle Familien, unabhängig vom Einkommen, der Erwerbstätigkeit oder der Betreuungsform. Es stärkt die Eltern, ohne sie auf ein bestimmtes Betreuungs- oder Erziehungsmodell festzulegen. Damit bringt das neue Familiengeld ein echtes ‚Mehr‘ für alle Familien, auch für Geringverdiener. Das Familiengeld kann ab 1. September 2018 beansprucht werden; ein Antrag ist möglich für alle Kinder, die ab dem 1. Oktober 2015 geboren wurden. Das Familiengeld bringt zum Ausdruck, wofür das Familienland Bayern steht: für Kinder, für Wertschätzung der Eltern und dafür, die Leistungen der Eltern auch finanziell anzuerkennen. Ab 2019 wird das Gesamtvolumen für das Familiengeld voraussichtlich bei 776 Mio. Euro liegen (echte Mehrkosten nach Abzug der Ersparnis aus der Ersetzung von Bayerischem Betreuungsgeld und Bayerisches Landeserziehungsgeld: rund 450 Mio. Euro).
2. Ganztagsausbau im Grundschulalter und Qualitätsoffensive für Kindertageseinrichtungen
Der Freistaat Bayern hat im heutigen Ministerrat ein starkes Paket zum Ausbau der Ganztagsbetreuung und zur Qualitätsverbesserung der Kinderbetreuung beschlossen. Um Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern, wird durch die Staatsregierung die Schaffung von 10.000 neuen Hortplätzen gefördert. Förderanträge können ab sofort gestellt werden. In Modelleinrichtungen wird die bestmögliche organisatorische und personelle Verzahnung von Schule und Jugendhilfe erprobt. Ziel ist ein hochwertiges, kostengünstiges und flexibles Angebot für Familien, das auch Rand- und Ferienzeiten abdeckt. Gleichzeitig sollen im Rahmen einer Qualitätsoffensive für Kindertageseinrichtungen ab dem nächsten Kindergartenjahr 2.000 zusätzliche Pflegepersonen akquiriert werden. Dies ermöglicht eine Flexibilisierung der Öffnungszeiten, Betreuung in Rand- und Ferienzeiten und bringt eine Verbesserung des Personal-Kind-Verhältnisses mit sich. Auch die Gesamtzahl der Kita-Kapazitäten soll bis 2020 mit 30.000 neuen Plätzen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden kräftig ausgebaut werden.
3. Ministerrat beschließt Bayerischen Hebammenbonus
Bayern verstärkt die Unterstützung für freiberufliche Hebammen. „Was freiberufliche Hebammen für Schwangere und ihre Familien leisten, verdient Anerkennung und Unterstützung. Mit dem Hebammenbonus schaffen wir einen Anreiz, um freiberufliche Hebammen für eine Tätigkeit in der Geburtshilfe zu gewinnen. Damit setzen wir ein starkes Signal und zeigen, wie wichtig uns die Geburtshilfe für Mütter und Neugeborene ist“, so Gesundheitsministerin Melanie Huml. Der Ministerrat beschloss heute einen „Bayerischen Hebammenbonus“ in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr. Damit stärkt die Staatsregierung die Attraktivität des Hebammen-Berufs und der Geburtshilfe, damit auch in Zukunft in ganz Bayern eine möglichst wohnortnahe Betreuung und Versorgung von werdenden Müttern und ihren Neugeborenen gesichert bleibt. Der Hebammenbonus soll dazu für freiberufliche Hebammen einen Anreiz schaffen, in der Geburtshilfe tätig zu werden oder zu bleiben. Der Hebammenbonus wird zum ersten Mal im Oktober dieses Jahres und dann einmal jährlich gezahlt. Den Bonus erhalten freiberufliche Hebammen, die im Jahr mindestens vier Geburten betreut haben. Insgesamt wird die Staatsregierung für den Hebammenbonus 2018 rund 4 Mio. Euro aufbringen. Nach aktuellen Schätzungen sind derzeit nur rund 52 Prozent der rund 2.700 freiberuflichen Hebammen in Bayern in der Geburtshilfe tätig. Der Hebammenbonus ist deshalb nicht nur eine besondere Anerkennung für die wichtige Arbeit freiberuflicher Hebammen, sondern er setzt auch ein klares finanzielles Signal für eine flächendeckende Versorgung mit geburtshilflichen Leistungen. Der Hebammenbonus ist damit eine wichtige Ergänzung zu dem im vergangenen Jahr beschlossenen „Zukunftsprogramm Geburtshilfe“, aus dem u. a. Kommunen für jedes neugeborene Kind eine Förderung von bis zu 40 Euro erhalten, um die Hebammenversorgung zu verbessern.
4. Ministerrat beschließt bayerisches Landespflegegeld und Bayerisches Landesamt für Pflege
Der Ministerrat hat die gesetzlichen Grundlagen für das neue bayerische Landespflegegeld und das Bayerische Landesamt für Pflege mit Sitz in Amberg beschlossen. Das neue bayerische Landespflegegeld nimmt mit den Pflegebedürftigen Menschen, die besonders schutzbedürftig sind, in den Blick. Das Landespflegegeld bekommen künftig Pflegebedürftige, die im Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und mindestens die Feststellung eines Pflegegrades 2 vorweisen. Es wird in Höhe von 1.000 Euro einmal jährlich ausgezahlt. Die erstmalige Auszahlung ist für den Spätsommer geplant. Informationen über die Anspruchsvoraussetzungen und das Antragsformular zum Download stehen unter www.landespflegegeld.bayern.de ab sofort zur Verfügung.
5. Ministerrat beschließt den Regierungsentwurf des 2. Nachtragshaushalts 2018 des Freistaates Bayern
Mit dem 2. Nachtragshaushalt 2018 werden die ersten Maßnahmen der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten bereits im laufenden Jahr zügig umgesetzt. Der Nachtragshaushalt ist konsequent auf die Bedürfnisse der Menschen in Bayern ausgerichtet. Das Gesamtvolumen beträgt rund 985 Mio. Euro, über 1.500 Stellen und erforderliche Verpflichtungsermächtigungen. Der Nachtragshaushalt enthält kraftvolle Aufschläge in den Schwerpunktbereichen
- Sicherheit, starker Rechtstaat: über 50 Mio. Euro und 460 Stellen
- Wohnen, Bauen, Verkehr: über 280 Mio. Euro und rund 270 Stellen
- Kinderbetreuung, Bildung: über 175 Mio. Euro und über 500 Stellen (davon über 150 Mio. Euro für Familiengeld)
- Gesundheit, Pflege: rund 410 Mio. Euro und 65 Stellen
(davon 400 Mio. Euro Landespflegegeld) - Umwelt, Landwirtschaft, Flächensparen: 25 Mio. Euro und rund 50 Stellen.
Die Finanzierung des 2. Nachtragshaushalts 2018 erfolgt in vollem Umfang aus in den Vorjahren erwirtschafteten Haushaltsüberschüssen. Die neu zu gründende bayerische Wohnungsbaugesellschaft „BayernHeim“ erhält kraft haushaltsgesetzlicher Ermächtigung eine Zuführung aus dem Grundstock in Höhe von bis zu 500 Mio. Euro. Der allgemeine Staatshaushalt kommt seit dem Jahr 2006 ungeachtet der neuen Maßnahmen zum dreizehnten Mal in Folge ohne neue Schulden aus. Die Nettotilgung 2018 verbleibt mit 1,5 Mrd. Euro auf dem Rekordniveau des 1. Nachtragshaushalts 2018.
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Pressemitteilung-Nr.-88-vom-8.-Mai-2018( PDF 172.05 Kb)
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