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1. Staatsregierung begrüßt Entschuldigung des Regensburger Bischofs Voderholzer bei den Missbrauchsopfern der Regensburger Domspatzen / Ministerpräsident Seehofer: „Aufrichtige Geste, um Opfern das lange verwehrte Verständnis zu zeigen“
4. Personal / Reinhard Röttle neuer Generalstaatsanwalt in München
1. Staatsregierung begrüßt Entschuldigung des Regensburger Bischofs Voderholzer bei den Missbrauchsopfern der Regensburger Domspatzen / Ministerpräsident Seehofer: „Aufrichtige Geste, um Opfern das lange verwehrte Verständnis zu zeigen“
Die Staatsregierung hat in der heutigen Kabinettssitzung die Entschuldigung des Regensburger Bischofs Rudolf Voderholzer bei den Missbrauchsopfern der Regensburger Domspatzen ausdrücklich begrüßt. Ministerpräsident Horst Seehofer betonte: „Das ist eine richtige und angemessene Geste, um den Opfern, die in zum Teil sehr jungen Alter einer heute unvorstellbaren, grausamen und entwürdigenden Behandlung ausgesetzt waren, das lange verwehrte Verständnis zu zeigen. Das ist ein aufrichtiges Signal, dass die Diözese sich ihrer Verantwortung für die Missbrauchsopfer aktiv stellen will und die echte Chance, aufgebrochene Gräben zu überwinden.“
2. Ministerrat beschließt Gesetzentwurf für ein bayerisches Richter- und Staatsanwaltsgesetz / Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback: „Zeitgemäßes Dienstrecht für eine moderne Justiz / Kein Kopftuch auf der Richterbank!“
Der Ministerrat hat heute den Entwurf für ein bayerisches Richter- und Staatsanwaltsgesetz beschlossen. Darin wird das Dienstrechtsgesetz für die Richterschaft modernisiert, strukturiert und angepasst sowie die Staatsanwaltschaft in ihrer Bedeutung neben der Richterschaft als gleichwertig betont. Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback: „Heute bringen wir ein zeitgemäßes Dienstrecht für eine moderne Justiz auf den Weg. Wir stützen uns dabei auf das bewährte Fundament des Bayerischen Richtergesetzes aus dem Jahr 1965 und passen es dort wo nötig an die Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft an.“ So werde insbesondere die Diskussion um das „Kopftuch auf der Richterbank“ aufgegriffen. „Wir machen ganz deutlich: Richter sind auch in ihrem äußeren Erscheinungsbild der Neutralität und strikten Bindung an das Gesetz verpflichtet“, so Bausback. Mit der im Gesetz ebenfalls vorgesehen Errichtung von IT-Räten werde der Schutz der richterlichen Unabhängigkeit mit dem Erfordernis eines effizienten Einsatzes moderner EDV in Einklang gebracht. Der Justizminister betont: „Die Regelung ist eine wichtige Grundlage für den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Akte – und damit für die Zukunftsfähigkeit der Justiz insgesamt.“ Zudem würden unter anderem die Beteiligungsrechte der Richter maßvoll ausgeweitet, die Staatsanwälte als wesentliche Träger der Strafrechtspflege betont und das Gesetz erhalte insgesamt eine neue, übersichtlichere Struktur. Bausback: „Ich bin sicher: Mit dem neuen Richter- und Staatsanwaltsgesetz sichern wir uns eine moderne, effiziente und in der Gesellschaft verankerte Justiz, die auch weiterhin das Vertrauen unserer Bürgerinnen und Bürger genießt.“ Das Gesetz geht anschließend in die Verbandsanhörung.
3. Reform zur Lebensmittelüberwachung abgeschlossen / Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf: „Zügig und im Konsens zum Schutz der Verbraucher“
Die Reform der staatlichen Veterinärverwaltung und Lebensmittelüberwachung in Bayern ist abgeschlossen. Der Ministerrat hat heute die Verordnung mit den letzten Bausteinen der Reform beschlossen. Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf: „Im weitgehenden Konsens mit allen beteiligten Verbänden wird die Lebensmittelüberwachung in Bayern noch weiter gestärkt. Mit der neuen Kontrollbehörde wird eine Kontrolle auf Augenhöhe möglich. Die Kontrollstruktur wird an den Wandel bei Produktionsbedingungen, Größe und Komplexität der Lebensmittelproduzenten angepasst. Das ist ein Meilenstein für den Schutz der Verbraucher in Bayern.“
Die neue Behörde übernimmt von den Landratsämtern und den elf kreisfreien Städten ohne eigenes Veterinäramt die Zuständigkeit für die Überwachung so genannter komplexer Betriebe einschließlich Vollzug und Kontrolle. Diese werden in der heute beschlossenen Verordnung definiert. Im Fokus stehen so genannte komplexe Betriebe, also Großbetriebe, die überregional tätig sind. Ein solcher liegt dann vor, wenn der Betrieb als wesentlicher Marktteilnehmer für die stetige Versorgung von mindestens 1,5 Millionen Menschen ausgelegt ist, beispielsweise große Schlacht- oder Fleischzerlegungsbetriebe und Molkereien. Auch für überregional tätige Betriebe, die bestimmte Lebensmittel oder Bedarfsgegenstände herstellen, etwa große Hersteller von Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder, große Mälzereien oder Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln, wird die zentrale Kontrollbehörde zuständig sein. Das gleiche gilt für alle Geflügelgroßbetriebe mit 40.000 und mehr Plätzen.
Durch die Reform werden bayernweit bis zu 800 Betriebe unter die Zuständigkeit der neuen Kontrollbehörde gestellt. Diese Betriebe werden ab November 2017 von der neuen Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen über die Zuständigkeitsänderung informiert. Damit verbleibt bei den Kreisverwaltungsbehörden die ganz überwiegende Zahl der Betriebe, darunter lokal und regional tätige Metzgereien, Bäckereien oder Hofläden.
Der Hauptsitz der neuen Behörde wird in Kulmbach sein und die Betriebe in den fränkischen Regierungsbezirken sowie der Oberpfalz abdecken. Erding wird zweiter Dienstsitz für die südlichen drei Regierungsbezirke sowie die Grenzkontrollstelle am Flughafen München. Das zugrunde liegende Reformgesetz wurde am 6. Juli 2017 vom Bayerischen Landtag beschlossen und tritt am 1. August 2017 in Kraft. Eine Evaluierung der Reform soll nach zwei Jahren erfolgen.
4. Personal / Reinhard Röttle neuer Generalstaatsanwalt in München
Reinhard Röttle, Ministerialdirigent im Staatsministerium der Justiz, wird mit Wirkung vom 16.02.2018 zum Generalstaatsanwalt in München ernannt. Einen entsprechenden Beschluss hat das Kabinett heute gefasst. Reinhard Röttle folgt als Generalstaatsanwalt Manfred Nötzel, der zum Jahresende in den Ruhestand tritt.