Bürgergeld und Wohngeldreform des Bundes machen weitere Änderungen an Beamtenbesoldung notwendig – FÜRACKER: RICHTIGER SCHRITT FÜR VERFASSUNGSKONFORME BEZAHLUNG – Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes plant in Abstimmung mit Finanzministerium die Erhöhung des Orts- und Familienzuschlags im Regierungsentwurf um 10 Prozent
„Die geplante Erhöhung sorgt für eine amtsangemessene und rechtssichere Besoldung auch in Zukunft! Sie ist eine pragmatische, leicht nachvollziehbare und unbürokratische Lösung zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts“, erklärt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker zur Entscheidung des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes des Bayerischen Landtags.
Ausschussvorsitzender Wolfgang Fackler, MdL: „Die Anhebung der Zuschläge ist dringend geboten, um die Lebenssituation unserer Bediensteten verantwortungsvoll und zielführend abzubilden. Wir stehen zu unserer Fürsorge und sind uns dieser Pflicht auch in Zukunft bewusst!“
Rainer Nachtigall, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB): „Mit dem Entwurf wird der Fokus ganz deutlich auf die Kinder gerichtet. Das begrüßen wir sehr! Die nun durch den Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes vorgeschlagene Erhöhung, ist – nach den Anpassungen auf Bundesebene – nur folgerichtig. Die Staatsregierung hat mit dem nun beratenen Entwurf eine Lösung vorgelegt, mit deren tiefgreifender Aufarbeitung des Themas sich kein anders Bundesland messen kann. Ich freue mich, dass sich die Abgeordneten dieser Lösung anschließen.“
Der Fachausschuss des Bayerischen Landtags befasste sich am Dienstag (31.01.) mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile, der sich seit Dezember 2022 bereits im parlamentarischen Verfahren befindet. Die erst zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Reformen beim Bürgergeld und im Wohngeldrecht konnten im Regierungsentwurf nicht mehr berücksichtigt werden. Die vom Ausschuss vorgeschlagenen Anpassungen sollen daher – vorbehaltlich der Zustimmung des Landtagsplenums – rückwirkend zum Jahresanfang 2023 gelten.
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