Bund und Länder beschließen Änderung des Regionalisierungsgesetzes
- Eine Milliarde Euro zusätzlich für Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs in Deutschland
- 2023 trotzdem zusätzliche Landesmittel für Erhalt des Status Quo nötig
- Verkehrsminister Bernreiter: „Weitere Erhöhung der Regionalisierungsmittel dringend notwendig“
Der Bundesrat hat heute dem Achten Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes zugestimmt. Demnach stellt der Bund den Ländern im Jahr 2022 zusätzliche Regionalisierungsmittel für die Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in Höhe von einer Milliarde Euro zur Verfügung. Die jährliche Dynamisierungsrate der Regionalisierungsmittel wird ab dem Jahr 2023 von 1,8 auf 3,0 Prozent erhöht. Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter begrüßt, dass die Änderung nun beschlossen ist und zum 21. Dezember 2022 in Kraft treten kann: „Besser spät als nie! Ich habe lange davor gewarnt, dass wir angesichts der Preissteigerungen infolge des Ukrainekriegs sonst Zugausfälle fürchten müssen. Es ist ganz klar, dass wir jeden der etwa 154 Millionen Euro, die wir für Bayern erhalten werden, in den Erhalt des Status Quo auf der Schiene investieren. Aber schon 2023 werden auch diese Mittel nicht mehr ausreichen.“
Bernreiter weiter: „Wir müssen nächstes Jahr zusätzliche Landesmittel einsetzen, um eine Verringerung des Angebots zu verhindern – von einer Ausweitung von Zugverkehren kann gar nicht erst die Rede sein. Deshalb sage ich es nochmal: Eine weitere Erhöhung der Regionalisierungsmittel ist dringend notwendig! Die jetzige Änderung des Regionalisierungsgesetzes kann lediglich ein Anfang sein.“
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