Bundesrat stimmt der Novelle des Telekommunikationsgesetzes zu
MÜNCHEN Der Bundesrat stimmte für die von Bayern geforderte Reform zur Vergabe von Mobilfunkfrequenzen. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger freut sich über die Annahme des Gesetzentwurfes zum neuen Telekommunikationsgesetz (TKG): „Ein Meilenstein für den technologischen Fortschritt Deutschlands, ein Meilenstein für besseren Mobilfunk. Der Bund erfüllt die Zusage gegenüber Bayern und setzt die bayerische Forderung nach einem Update des deutschen Telekommunikationsrechts um. In Zukunft müssen Mobilfunkfrequenzen nicht mehr zwangsläufig versteigert werden. Milliarden können so dem Ausbau der Netze zugutekommen. Das ist eine wichtige Weichenstellung, um Deutschland beim Ausbau der Telekommunikationsnetze auf die Erfolgsspur zu bringen.“
Um dem Markt Rechts- und Planungssicherheit für den weiteren Ausbau hochleistungsfähiger Telekommunikationsnetze zu geben, setzte sich Bayern im Zuge der Verhandlungen zum neuen Telekommunikationsgesetz für ein anderes Frequenzvergabeverfahren ein. Schließlich ist das neue Telekommunikationsgesetz ein wichtiger Baustein für Gigabitgeschwindigkeit und den Ausbau von Glasfaser und 5G-Mobilfunk. Bayern brachte sich beim Gesetzgebungsprozess stark ein und erhöhte den Druck, gegebenenfalls den Vermittlungsausschuss anzurufen, sollte die Bundesregierung dem Wunsch nach Gesetzesänderung nicht folgen. Mit der ausdrücklichen Zustimmung des Bundesrats wird nun die Vergabe von Mobilfunkfrequenzen geöffnet.
Dazu Wirtschaftsminister Aiwanger: „Die Netzbetreiber sollen nicht Milliarden an Kapital für die Frequenzen auf den Tisch legen, sondern diese in den Ausbau hochleistungsfähiger Telekommunikationsnetze einbringen. Von einem lückenlosen Mobilfunkempfang auch im ländlichen Raum profitieren schließlich alle Nutzer und Verbraucher.“
Der Bundesrat stimmte in Artikel 13 des Gesetzes zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien – kurz: Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) – einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes zu. Der nun verabschiedete §100 Absatz 2 TKG sieht nun vor, „dasjenige Vergabeverfahren durchzuführen, das (für die Erreichung der Regulierungsziele) am besten geeignet ist.“ Bislang richtete sich die Frequenzvergabe in Deutschland nach den finanziellen Höchstgeboten der Mobilfunkanbieter. Die Ersteigerung freiwerdender Frequenzen ist künftig dank der Novellierung nicht mehr der einzige Weg. Auktion und anderweitige Vergabe sind nunmehr rechtlich gleich gestellt.
Der Mobilfunkausbau in Bayern kommt weiter voran. Eine wichtige Rolle spielt dabei das Förderprogramm des Wirtschaftsministeriums, um den Bau von Mobilfunkmasten durch die Kommunen finanziell zu unterstützen. Zwei neue Erklärvideos informieren die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister jetzt ausführlich über den Förderprozess und die beiden unterschiedlichen Fördervarianten: https://www.mobilfunk.bayern/foerderprogramm/.
Dr. Patrik Hof
Stv. Pressesprecher
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