Bundestag beschließt Lieferkettengesetz
MÜNCHEN Der Bundestag hat in seiner heutigen Sitzung dem Gesetzentwurf über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten zugestimmt.
Dazu Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Wir wollen nachhaltiges Wachstum und höhere Beschäftigung in Entwicklungs- und Schwellenländern. Aber nicht auf Kosten von Menschenrechtsverletzungen. Deshalb ist es richtig, dass die Bundesregierung mit dem Lieferkettengesetz auf die weltweite Einhaltung von Sozialstandards hinwirkt. Aber wie man sieht, ist gut gemeint, nicht automatisch gut gemacht. So sind beispielsweise viele Begriffe im Gesetz schwammig und bedeuten gerade für die zahlreichen mittelständischen und kleineren Unternehmen, die mittelbar auch betroffen sind, eine große Rechtsunsicherheit. Das ist mangelhaft und eine Gefahr, dass heimische Firmen über Gebühr belastet werden. Wir haben uns im gesamten Gesetzgebungsverfahren immer wieder mit Nachdruck für sinnvolle, mittelstandsfreundliche und auch praxistaugliche Nachbesserungen eingesetzt, sind aber leider in den Beratungen nicht durchgedrungen.“
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