Pressemitteilungen
Die Regeleinführung der E-Akte an den bayerischen Gerichten in Nachlasssachen hat gestern (7. Oktober) begonnen. Bis zum 20. Oktober 2025 soll die Regeleinführung der E-Akte in Nachlasssachen an allen 73 bayerischen Amtsgerichten abgeschlossen sein.
Bis heute wurden über 1.250.000 Verfahren rein elektronisch geführt. Der bayerische Justizminister Eisenreich: „Wir müssen bis Ende 2025 127 Standorte mit etwa 15.000 Arbeitsplätzen mit der elektronischen Akte ausstatten. Wir wollen und werden das früher schaffen.“
Die elektronische Aktenführung in Nachlasssachen wurde zunächst bei den Amtsgerichten Fürth und Kitzingen pilotiert. Aufgrund der guten Erfahrungen im Rahmen der Pilotierung wurde nun mit der Regeleinführung bei den Amtsgerichten in diesem Bereich begonnen. Über die Pilotbehörden hinaus wird die E-Akte in Nachlasssachen in einem ersten Schritt bei 35 Amtsgerichten eingeführt. Im Herbst 2025 erhalten dann die übrigen 36 Amtsgerichte die E-Akte in Nachlasssachen. Am 20. Oktober 2025 werden alle bayerischen Amtsgerichte auf die elektronische Akte in Nachlasssachen umgestellt sein.
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Die Welt wird immer digitaler. Die Justiz treibt die Digitaloffensive voran. Die bayerischen Amtsgerichte führen die E-Akte im Regelbetrieb in Nachlasssachen ein. Das verkürzt Verfahren und erspart Wartezeiten.“
Seit dem 18. Dezember 2023 arbeiten sämtliche bayerischen Gerichte – das Bayerische Oberste Landesgericht, die Oberlandesgerichte, die Landgerichte und Amtsgerichte – in Zivil- und Familiensachen mit der E-Akte. In der ersten Jahreshälfte dieses Jahres kamen Betreuungs-, Grundbuch-, Immobiliarvollstreckungs- und Insolvenzsachen hinzu. Jetzt wird die elektronische Akte auch an allen Amtsgerichten für Nachlasssachen im Regelbetrieb eingeführt. Im weiteren Verlauf dieses Jahres soll zudem im Strafbereich der Regelbetrieb beginnen.
Eisenreich bedankte sich bei den Präsidentinnen und Präsidenten sowie Direktorinnen und Direktoren der bayerischen Gerichte: „Für Ihr großes Engagement bei der Digitalisierung der bayerischen Justiz darf ich mich bei Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich bedanken.“
Hintergrund zur Digitaloffensive von Bayerns Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich:
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Elektronischer Rechtsverkehr: Der elektronische Rechtsverkehr ist bei allen bayerischen Gerichten und Staatsanwaltschaften eingeführt. Im Jahr 2023 wurden über 12,5 Millionen Nachrichten elektronisch mit Verfahrensbeteiligten ausgetauscht.
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Videoverhandlungen: Seit Juli 2021 haben alle 99 ordentlichen Gerichte in Bayern Zugang zu einer Videokonferenzanlage. Daneben setzt die Justiz auf ein Videokonferenz-Tool, das bayernweit freigegeben wurde. Allein im ersten Halbjahr 2024 gab es schon 8.368 Videoverhandlungen und -anhörungen im Freistaat. Ob sich ein Verfahren für eine Videoverhandlung anbietet, entscheidet der jeweilige Richter/ die jeweilige Richterin.
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Start-up-Gründung: Auf Initiative des Justizministers hat die bayerische Justiz 2022 gemeinsam mit dem Innovations- und Gründungszentrum UnternehmerTUM das „Legal Tech Colab“ ins Leben gerufen – einen Inkubator und Accelerator für Start-ups im Legal-Tech-Bereich (Pressemitteilung hier abrufbar).
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Neue Digitalabteilung im Justizministerium: Justizminister Eisenreich hat zum 1. April 2023 eine neue Abteilung „Digitalisierung und Innovation“ eingerichtet (Pressemitteilung hier abrufbar). Zudem wurde im Juli 2023 ein neues Referat für Legal Tech und Künstliche Intelligenz geschaffen.
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Interdisziplinäre Vernetzung und Austausch: Im März 2018 wurde die „Denkfabrik Legal Tech“ gegründet, die über 600 Juristinnen und Juristen sowie IT-Expertinnen und -Experten aus Justiz, Wirtschaft, Anwaltschaft und Forschung vernetzt. Ziel ist es, die Kenntnisse über Einsatzmöglichkeiten moderner Legal-IT-Tools zu vertiefen.
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Beteiligung an der Fortentwicklung innovativer Ermittlungswerkzeuge: Die bayerische Justiz beteiligte sich gemeinsam mit der niederländischen Forschungsgesellschaft TNO an der Fortentwicklung des „Dark Web Monitor“ – einer Art Suchmaschine für das Darknet. Im Juni 2022 stiegen auch Wiener Blockchain-Spezialisten in das Projekt ein: Mit dem Analyse-Tool GraphSense können die Ermittler besser der Spur des Geldes folgen, wenn z. B. für Kinderpornografie mit Bitcoins bezahlt wird (Pressemitteilungen hier und hier abrufbar). Zudem ist die bayerische Justiz mit österreichischen Spitzenforschern seit August 2023 dabei, den Fake-Shop Detector auf die besonderen Anforderungen der Strafverfolgungsbehörden zuzuschneiden und weiterzuentwickeln (Pressemitteilung hier abrufbar). Seit diesem Sommer pilotiert die Justiz gemeinsam mit der niederländischen Forschungsgesellschaft TNO „Big Phish“, ein Tool das frühzeitig Phishing-Domains im Internet aufspüren soll (Pressemitteilung hier abrufbar).
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Automatisierte Anonymisierung von Urteilen: Ziel eines vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz unterstützten, inzwischen erfolgreich abgeschlossenen Forschungsprojekts mit der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg war es, in Zukunft in geeigneten Fachbereichen eine größere Anzahl von Urteilen veröffentlichen zu können. Gemeinsam mit Niedersachsen soll der Prototyp nun für den Echtbetrieb weiterentwickelt werden und am Ende auch allen Landesjustizverwaltungen zur Verfügung stehen.
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Software zur juristischen Aktenstrukturierung: Das Bayerische Justizministerium hat zudem bereits die Entwicklung eines Projekts für eine Software zur juristischen Aktenstrukturierung in Auftrag gegeben und erfolgreich ausgeschrieben. Die Software wird Entscheiderinnen und Entscheidern als Hilfsmittel bei der juristischen Fallbearbeitung dienen. Die Software wird voraussichtlich noch in diesem Jahr zur Verfügung stehen.
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Erprobung innovativer Legal Tech-Anwendungen zur Unterstützung von Richterinnen und Richtern bei Massenverfahren: Richterinnen und Richter bei den Landgerichten München I und Ingolstadt haben eine Anwendung zur Unterstützung in erstinstanzlichen Dieselverfahren erprobt. Bei dem Amtsgericht Erding wird gegenwärtig eine Software zur Unterstützung in Fluggastrechteverfahren getestet. Bei dem Oberlandesgericht München soll demnächst die Erprobung einer Software zur Unterstützung in zweitinstanzlichen Dieselverfahren beginnen.
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Reallabor Basisdokument: Bayern und Niedersachsen haben in einem gemeinsamen Forschungsprojekt mit der Universität Regensburg eine Anwendung zur digitalen Aufbereitung des Parteivortrags entwickelt und an mehreren Landgerichten erfolgreich erprobt. In dem Basisdokument wird der gesamte Streitstoff übersichtlich und stets aktuell abgebildet.
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Grundlagenforschung im Bereich Large Language Models (LLMs): In Zusammenarbeit mit Nordrhein-Westfalen sollen erste Erfahrungen mit generativen Sprachmodellen für die Justiz gesammelt werden – wissenschaftlich begleitet von der Technischen Universität München und der Universität zu Köln.
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Automatisierte Textanalyse: Bis Ende September 2023 wurde am Landgericht Ingolstadt der Einsatz eines automatisierten Textanalysetools evaluiert. Die Pilotierung zeigte vielversprechende Ergebnisse. Ein Textanalysetool könnte insbesondere für die Serviceeinheiten eine spürbare Entlastung bringen. Aufgrund der vielversprechenden Pilotierungsergebnisse wird derzeit ein Vergabeverfahren zur Beschaffung im Rahmen einer länderübergreifenden Kooperation vorbereitet.
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Rechtspolitische Initiativen: Bayerns Justizminister Georg Eisenreich hat zudem zahlreiche rechtspolitische Initiativen auf den Weg gebracht. So wurde beispielsweise im Jahr 2022 auf Initiative von Staatsminister Georg Eisenreich der Digitalgipfel des Bundes und der Länder eingerichtet: Beim dritten Digitalgipfel von Bund und Ländern, der im Vorfeld der Justizministerkonferenz im Herbst 2023 stattfand, haben Bund und Länder auf bayerische Initiative beschlossen, eine von Bund und Ländern gemeinsam besetzte Reformkommission einzusetzen. Die Reformkommission wird unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der Richterschaft, der Anwaltschaft, der Wissenschaft, der Verbraucher, der Wirtschaft und des Legal Tech Verbandes sowie des EDV-Gerichtstages Vorschläge für den Zivilprozess der Zukunft erarbeiten. Die Kommission hat ihre Arbeit am 1. Juli 2024 aufgenommen.
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Auch bei der Erleichterung grenzüberschreitender Verhandlungen hat Bayern Erfolg gehabt. Auf bayerische Initiative geht die Forderung der Justizministerkonferenz im Frühjahr 2021 nach einer umfassenden Rechtsgrundlage für Videoverhandlungen auf europäischer Ebene zurück, die durch eine EU-Verordnung im Dezember 2023 umgesetzt wurde. Eisenreich: „Der Reformprozess ist dringend notwendig. Die Justiz will die Chancen der Digitalisierung nutzen. Jetzt sind Berlin und Brüssel gefordert.“
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