Digitaloffensive für die Justiz: GmbH online gründen / Elektronisches Postfach für alle / Bayerns Justizminister Eisenreich begrüßt die heutigen Beschlüsse des Bundeskabinetts: „Unsere Welt wird immer digitaler. Die Gesetzesinitiativen …
Die heute (10. Februar) vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwürfe bringen weitere Fortschritte für Bürger und Justiz. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich begrüßt das neue Gesetzespaket ausdrücklich: „Unsere Welt wird immer digitaler. Mit den Gesetzesinitiativen gehen wir wichtige Schritte hin zu einer digitalen Justiz. Durch ein neues Video-Verfahren sollen etwa GmbH-Gründungen bei den Notaren online beurkundet werden können. Das spart Unternehmern wichtige Zeit und Ressourcen bei der Gründung.“
Neben der Online-Beurkundung und Online-Verfahren zur Beglaubigung von Registeranmeldungen sieht der Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie den Wegfall von Gebühren vor. Der Minister: „Durch das Reformgesetz werden den Bürgerinnen und Bürgern wesentliche Unternehmensinformationen kostenlos zur Verfügung stehen. Der Abruf von Daten aus dem Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregister wird damit für jedermann kostenlos.“
Zudem hat das Bundeskabinett mit einem weiteren Gesetz wichtige Schritte zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs bei den Gerichten genommen. Der Minister begrüßt das: „Bereits heute können Anwältinnen und Anwälte, Notarinnen und Notare sowie Behörden problemlos über besondere elektronische Postfächer am elektronischen Rechtsverkehr mit der Justiz teilnehmen. Für eine umfassende Digitalisierung müssen aber alle Akteure einen einfachen und sicheren digitalen Weg zum Gericht finden. Der vorgelegte Entwurf ermöglicht für alle einen einfachen und sicheren digitalen Weg zu Gerichten.“
Der Minister weiter: „Für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Organisationen und Verbände sowie professionelle Verfahrensbeteiligte wird ein eigenes elektronisches Postfach geschaffen. Über das ‚besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach‘ (eBO) können elektronische Dokumente einfach und sicher an das Gericht verschickt und von diesem empfangen werden. Daneben wird auch die elektronische Kommunikation mit der Justiz über die Verwaltungsportale von Bund und Ländern eröffnet. Dadurch kann künftig jeder leichter mit der Justiz auf digitalem Wege in Kontakt treten. Dies ist ein wesentlicher Fortschritt.“
Bayern treibt die Digitalisierung der Justiz mit Hochdruck voran. Erst in der vergangenen Woche erarbeitete die Arbeitsgruppe „Modernisierung des Zivilprozesses“ unter dem Vorsitz des Präsidenten des Oberlandesgerichts Nürnberg, Dr. Thomas Dickert, Reformansätze. Minister Eisenreich: „Für die bayerische Justiz steht fest: Wir wollen die Chancen der Digitalisierung nutzen, ohne die Risiken aus dem Blick zu verlieren.“
Hintergrund:
Online GmbH-Gründungen: Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie soll vor allem die Online-Gründung von GmbHs ermöglicht werden: Eine persönliche Vorsprache beim Notar soll für die zur Gründung erforderlichen Schritte nicht mehr nötig sein. Stattdessen soll ein sicheres, von der Bundesnotarkammer betriebenes Videokommunikationsverfahren zum Einsatz kommen können. Auch für die notarielle Beglaubigung weiterer Anmeldungen zum Handelsregister wird ein Verfahren mittels Videokommunikation ermöglicht.
Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs: Mit dem Gesetzesentwurf zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs bei den Gerichten soll der Kommunikationsweg zwischen Bürgern und Organisationen vereinfacht werden. Gleichzeitig sollen die Gerichte an das digitale Zeitalter angepasst werden. Über das neue elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) können elektronische Dokumente künftig einfach und sicher an das Gericht übermittelt werden. Dadurch wird der Informationsaustausch für alle Beteiligten einfacher und effizienter.
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