Drei Viertel der Elternsprecher sehen Übertrittsempfehlung als wichtige Hilfe für die Schulwahl ihrer Kinder
Bildungswesen in Bayern eröffnet viele Wege – Elternwille spielt wichtige Rolle bei Wahl der Schule nach der Grundschule
MÜNCHEN. Rund 102.000 Schülerinnen und –schüler der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule in Bayern erhalten am Montag eine Übertrittsempfehlung. Die Übertrittsempfehlung der Grundschullehrkräfte dient Eltern und Schülern als wichtige Hilfe für ihre Entscheidung bei der Wahl der weiterführenden Schule nach der Grundschule. Umfragen des Kultusministeriums bei Lehrkräften und Elternvertretern von jeweils rund 700 Grundschulen in den vergangenen fünf Jahren belegen, dass gut drei Viertel der Eltern die Übertrittsempfehlung als sinnvoll einstuft. Die Grundschullehrkräfte kennen die Begabungen und Interessen ihrer Schülerinnen und Schüler bestens aus dem gemeinsamen Unterricht in der 3. und 4. Jahrgangsstufe.
Die Wahl der Schulart nach der 4. Jahrgangsstufe ist vorläufig. Im durchlässigen bayerischen Bildungswesen stehen den Kindern viele Wege offen: Sie können die Schulart wechseln oder später auf erworbenen Abschlüssen aufbauen. Über entsprechende Schullaufbahnmöglichkeiten werden die Eltern bereits in der 3. und 4. Jahrgangsstufe der Grundschule informiert. Rund 85 Prozent der befragten Klassenelternsprecher hatten diese umfassenden Informationen als sinnvoll erachtet.
Bayern hat die Durchlässigkeit des Schulwesens in den vergangenen Jahren spürbar ausgeweitet. Dazu gehören die Möglichkeiten, an einer Schulart mehrere Abschlüsse zu erlangen, etwa an der Mittelschule den erfolgreichen und den qualifizierenden Mittelschulabschluss sowie einen mittleren Bildungsabschluss. Zudem gibt es vielfältige Anschlussmöglichkeiten nach dem ersten schulischen Abschluss.
Bayern hat auch die Möglichkeiten der beruflichen Bildung massiv erweitert, die Anzahl der Fachoberschulen deutlich erhöht und auch Brückenangebote eingerichtet, z.B. Vorklassen für Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Bildungsabschluss, die nach der Mittel- und Wirtschaftsschule die Fachoberschule besuchen wollen. Über 40 Prozent aller Hochschulzugangsberechtigungen in Bayern werden inzwischen über den Weg der beruflichen Bildung erworben.
Elternverantwortung beim Übertrittsverfahren seit 2009 gestärkt
Das Übertrittsverfahren wurde 2009 auf der Basis von Rückmeldungen von Eltern, Lehrkräften und Schulleitungen geändert. Die Verantwortung der Eltern beim Übertritt wurde dabei weiter gestärkt. Die Entscheidung für den Übertritt des Kindes an Gymnasium oder Realschule liegt mittlerweile bei den Eltern, wenn die Kinder im Probeunterricht an der angestrebten Schule in den Fächern Mathematik und Deutsch jeweils die Note 4 erreicht haben. Bis dahin mussten die Schülerinnen und Schüler zumindest in einem der beiden Fächer die Note 3 erreichen.
Dr. Ludwig Unger
Bayer. Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
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