Dritte Start- und Landebahn am Flughafen München
+++ Die Klagen der Kommunen gegen die dritte Start- und Landebahn am Flughafen München waren erfolglos. „Die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts für den Bau der dritten Start- und Landebahn bestätigen die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses der Regierung von Oberbayern und zeigen, dass im Genehmigungsverfahren gut und sorgfältig gearbeitet wurde. Unabhängig davon bleibt es dabei, dass die Bayerische Staatsregierung eine endgültige Entscheidung über den Bau der dritten Start- und Landebahn erst treffen wird, wenn das Bundesverwaltungsgericht auch über die weiteren noch anhängigen Verfahren der Privatkläger und des Bund Naturschutz Bayern e. V. entschieden hat“, so Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann. +++
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat in seiner Entscheidung am 19. Februar 2014 die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses der Regierung von Oberbayern zur dritten Start- und Landebahn bestätigt und keine Revision zugelassen. Dagegen haben die Kläger insgesamt 12 Nichtzulassungsbeschwerden anhängig gemacht. Mit Beschluss vom 9. Oktober 2014 hat der BayVGH sämtlichen Nichtzulassungsbeschwerden nicht abgeholfen und dem Bundesverwaltungsgericht zugeleitet. Nun wurden die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Februar 2015 gegenüber den kommunalen Gebietskörperschaften veröffentlicht.
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