Einheimischenmodelle
Das „Einheimischenmodell“ ist in Zukunft wieder rechtssicher möglich. Damit können Kommunen Bauland an die ortsansässige Bevölkerung verbilligt abgeben. Bayerns Innen- und Bauminister Joachim Herrmann und der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesbauministerium Florian Pronold haben sich über Jahre gemeinsam für das Einheimischenmodell bei der EU eingesetzt. Die jetzt erfolgte Einigung auf ein europarechtskonformes Modell sehen Herrmann und Pronold als Riesenerfolg: „Einheimischenmodelle ermöglichen insbesondere jungen ortsansässigen Familien, dass sie sich zu Hause ein Dach über dem Kopf leisten können. Auf dem normalen Immobilienmarkt hätten junge Familien sonst gegen finanzkräftige Ortsfremde keine Chance.“
Mit den „Einheimischenmodellen“ können Gemeinden der ortsansässigen Bevölkerung den Erwerb verbilligten Baulandes ermöglichen. Gegen eine mögliche Ungleichbehandlung anderer Interessenten hatte die Europäische Kommission schon 2006 Bedenken erhoben. Das Bundesbauministerium und der Freistaat Bayern haben sich nun nach intensiven Verhandlungen mit der EU-Kommission auf angepasste Kriterien geeinigt: Für das Modell kommen Bewerber in Betracht, deren Vermögen und Einkommen bestimmte Obergrenzen nicht überschreitet. Bei der anschließenden Punkteverteilung kann dem Kriterium der „Ortsgebundenheit“ bis zu 50 Prozent Gewichtung beigemessen werden. Herrmann: „Die Ortsgebundenheit ist ein wesentlicher Eckpfeiler bei der Verteilung von Grundstücken im Rahmen von Einheimischenmodellen“.
Florian Pronold: „Die jahrelangen Verhandlungen mit der Europäischen Kommission haben wir zu einem guten Ende geführt: Die für viele bayerischen Städte und Gemeinden so wichtige rechtssichere Ausgestaltung von Einheimischenmodellen ist jetzt gewährleistet.“
Auch das Ehrenamt ist nun ein Bewertungskriterium, mit dem sich Ortsansässige für ein Grundstück bewerben können. „Wer bei der Freiwilligen Feuerwehr ist und sich für seinen Heimatort einsetzt, soll auch beim Einheimischenmodell entsprechend berücksichtigt werden“, betonte Herrmann.
Pronold: „Bei der gestern vom Bundestag beschlossenen Baugesetzbuchnovelle haben wir die Einigung mit der Europäischen Kommission bereits berücksichtigt.“ Der Erwerb angemessenen Wohnraums durch einkommensschwächere und weniger begüterte Personen der örtlichen Bevölkerung wird damit als Vertragsgegenstand eines städtebaulichen Vertrages ausdrücklich benannt. Der Bundesrat wird sich am 31. März 2017 mit dem Gesetz befassen.
Pronold und Herrmann appellieren an die Kommunen und die übrigen Länder, ihre Einheimischenmodelle jetzt im Einklang mit dem EU-Kompromiss auszugestalten.
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