Erfolgsmodell Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) / Bilanz nach acht Jahren / Mehr als 63.800 Ermittlungsverfahren / Justizminister Eisenreich: „Bayern hat frühzeitig die Strukturen für eine moderne Strafverfolgung geschaffen. Die ZCB …
„Schlag gegen Ring von Cyberbetrügern“, „Betreiber von Fakeshops aufgedeckt“, „Anklage gegen Darknet-Drogendealer“: Seit 2015 ermittelt die „Zentralstelle Cybercrime Bayern“ bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg mit großem Erfolg in der digitalen Welt. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Kriminelle haben ihre Methoden an das digitale Zeitalter angepasst. Sie verlagern den Handel mit gestohlenen Daten und verbotenen Waren wie Drogen oder Kinderpornografie zunehmend ins Internet. 75 % der Internetnutzer sind laut einer aktuellen repräsentativen Umfrage der Bitkom von Cyberkriminalität betroffen. Bayern hat die Zeichen der Zeit früh erkannt und die Strukturen für eine moderne Strafverfolgung geschaffen. Seit ihrer Gründung im Jahr 2015 hat die ZCB unter Führung des erfahrenen Leitenden Oberstaatsanwalts Lukas Knorr bereits mehr als 63.800 Verfahren eingeleitet.“
Die Spezialfelder der ZCB und ihre Ermittlungserfolge
- Cybertrading: Falsche Börsenbroker ködern ihre Opfer im Netz mit angeblich hohen Gewinnen und Geheimsystemen – und nehmen ihnen Milliarden ab. Seit 2019 bündelt die bayerische Justiz diese Fälle an der Schnittstelle von Cybercrime und Wirtschaftskriminalität bei der ZCB. Zwei Beispiele:
- Im November 2022 konnte die Spezialeinheit gemeinsam mit verschiedenen Behörden aus Bayern und Sachsen u. a. in Nordmazedonien und Georgien ein kriminelles Netzwerk zerschlagen, das in den vergangenen Jahren weltweit durch Cyberbetrug einen Milliardenschaden verursacht haben soll.
- Im Frühjahr 2020 wurden u. a. in Serbien fünf Tatverdächtige und in Bulgarien vier Tatverdächtige festgenommen und zahlreiche Objekte durchsucht. Die Täter sollen tausende Anleger aus Europa um mehr als 100 Millionen Euro betrogen haben. Gegen die Täter, die aus Bulgarien nach Deutschland ausgeliefert wurden, sind Freiheitsstrafen von bis zu 4 Jahren 6 Monaten verhängt worden.
Minister Eisenreich: „Zahlreiche Verfahren wurden eingeleitet, Täter im In- und Ausland festgenommen und verurteilt. Der ZCB gelingt es dabei immer häufiger, gemeinsam mit ihren internationalen Partnern kriminelles Vermögen im Ausland sichern und nach Deutschland überführen zu lassen – egal ob es um Geld oder um Luxusautomobile geht.“
- Sexueller Kindesmissbrauch und Kinderpornografie: Im Herbst 2019 hat die ZCB Anklage gegen einen Mann aus Würzburg erhoben, der Jungen im Alter von bis zu sechs Jahren, teils hochgradig geistig und körperlich beeinträchtigt, sexuell missbraucht hatte. Der Täter wurde zu elf Jahren Haft verurteilt. Mit den Ermittlungsergebnissen konnten 53 weitere Verdächtige weltweit ermittelt werden. Eisenreich: „2020 habe ich innerhalb der ZCB das ‘Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch von Kindern im Internet‘ (ZKI) gegründet. An der Spitze des ZKI steht mit Oberstaatsanwalt Thomas Goger, dem stellvertretenden Leiter der ZCB, ein erfahrener und international bestens vernetzter Strafverfolger. Allein im Jahr 2022 wurden beim ZKI mehr als 6.500 Verfahren gegen bekannte und unbekannte Täter neu eingeleitet. Wer Kinder sexuell missbraucht, kann sich in Bayern niemals sicher fühlen.“
- Cyberangriffe: Bundesweite Ermittlungen der ZCB führten 2021 zur Festnahme eines Computerbetrügers, der durch das „Hacking“ von Online-Konten knapp 1,4 Millionen Euro erbeutete. Der Täter wurde zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
- Bekämpfung von Fake-Shops: 2016 konnten Ermittlerinnen und Ermittler der ZCB einen Fake-Shop-Betreiber in Spanien verhaften. Der Betrüger hatte in mehr als tausend Fällen hochwertige Elektroartikel im Internet verkauft, die bezahlt, aber nie geliefert wurden. Das Urteil: Mehr als fünf Jahre Haft. Eisenreich: „Der Online-Handel boomt weiter. Die ZCB wird deshalb den Kampf gegen Fakeshops verstärken.“
Die Bilanz in Zahlen
- 2022 wurden bei der ZCB insgesamt 15.781 Verfahren gegen bekannte und unbekannte Täter erfasst; eine Steigerung um rund 13 % gegenüber 2021. Im Gründungsjahr 2015 gab es 502 Verfahren.
- Hiervon sind im Jahr 2022 insgesamt 6.591 Verfahren gegen bekannte und unbekannte Täter auf das ZKI entfallen.
Personelle Aufstellung und (inter-)nationale Vernetzung
- Personelle Aufstellung: Das ZCB-Team wurde 2022 von 18 auf 22 Spezialstaatsanwältinnen und -staatsanwälten vergrößert. Die Ermittler werden zudem von vier IT-Forensikern unterstützt.
- Dauerhafte Beteiligung der ZCB am Nationalen Cyberabwehr-Zentrum: Die ZCB beteiligt sich als einer der beiden Vertreter der Länderstaatsanwaltschaften am Nationalen Cyberabwehr-Zentrum. Ziel ist eine verstärkte Vernetzung mit den auf Bundesebene für Prävention und Bekämpfung von Cybercrime zuständigen Behörden. Zudem ist die ZCB Mitglied der „Cyberabwehr Bayern“.
- Die ZCB pflegt enge Beziehungen zu Interpol und entsendet regelmäßig Staatsanwältinnen und Staatsanwälte an das Interpol-Generalsekretariat in Lyon und an den Interpol Global Complex for Innovation in Singapur. Minister Eisenreich: „Kriminalität macht vor Ländergrenzen nicht Halt. Deshalb vernetzen sich auch unsere Strafverfolger.“ Ermittler der ZCB waren u. a. in den USA, in Frankreich, Großbritannien, Österreich, in der Schweiz, in Estland, in den Niederlanden, in Polen, Georgien, Albanien, Serbien, Kosovo, Bulgarien, Nordmazedonien, Kroatien, Montenegro, Israel, Rumänien, Ägypten, Indien, Singapur, in der Türkei und auf den Philippinen im Einsatz.
Digitale Ermittlungsbefugnisse
Von großer Wichtigkeit für die Ermittlungsarbeit der Strafverfolger sind die gesetzlichen Ermittlungsbefugnisse. Justizminister Eisenreich setzt sich deshalb mit Nachdruck für die Wiederbelebung der Verkehrsdatenspeicherung ein. Eisenreich: „Bei schweren Straftaten wie dem sexuellen Missbrauch von Kindern brauchen unsere Ermittler zeitlich befristeten Zugriff auf die IP-Adressen. Auch bei der Verfolgung von Terroristen und Waffenschiebern sind IP-Adressen in manchen Fällen die wichtigste oder sogar die einzige Spur. Um unsere Ermittler zu unterstützen, haben wir vergangenen November eine Initiative in den Bundesrat eingebracht, um die vom EuGH in seinem Urteil vom 20. September 2022 benannten Spielräume zur Speicherung von IP-Adressen zeitnah zu nutzen.
Bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ZCB bedankte sich der Minister Eisenreich herzlich: „Die ZCB genießt im In- und Ausland höchstes Ansehen. Unser Ziel ist es, dass sich die Menschen in der digitalen Welt sicher fühlen. Herzlichen Dank für Ihren auch persönlich sehr fordernden Einsatz.“
Die Aufzeichnung der Pressekonferenz ist abrufbar unter
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