Erneute Sammelabschiebung nach Afghanistan
+++ Vom Flughafen München aus ist heute Abend gegen 19:40 Uhr ein weiterer vom Bundesinnenministerium organisierter Sammelcharter mit 14 abgelehnten afghanischen Asylbewerbern an Bord nach Kabul gestartet. Die afghanischen Männer mussten Deutschland verlassen, nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ihren Asylantrag rechtskräftig abgelehnt hat. Von den Abgeschobenen hielten sich zehn zuletzt in Bayern auf. Bei sechs von ihnen handelt es sich um Straftäter, die unter anderem wegen unerlaubten Drogenbesitzes in nicht geringer Menge, Körperverletzung und Urkundenfälschung rechtskräftig verurteilt wurden. Drei Afghanen haben hartnäckig ihre Mitwirkung an der Identitätsfeststellung verweigert. Eine weitere Person, die sich selbst schwerer Straftaten im Heimatland bezichtigt hat, wird ausländerrechtlich als Gefährder eingeordnet. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: „Mit jeder konsequenten Abschiebung setzt der Rechtsstaat ein Zeichen. Gefährder, Straftäter und hartnäckige Identitätsverweigerer stellen ein klares Sicherheitsproblem in unserem Land dar. Es ist die Aufgabe des Rechtsstaats, seine Bürger zu schützen und die Abschiebung gerade dieser Personengruppen mit Nachdruck durchzusetzen.“ +++
Wie Hermann erklärte, sind Abschiebungen nach Afghanistan nach Einschätzung des Auswärtigen Amtes und des Bundesinnenministeriums nach wie vor möglich. „Auch der Bundestag hat diese gemeinsame Einschätzung mit Beschluss vom 1. Juni 2017 zustimmend zur Kenntnis genommen“, betonte Herrmann. Bis zur Vorlage einer neuen Lagebeurteilung durch das Auswärtige Amt sind Abschiebungen nach Afghanistan derzeit bundesweit beschränkt auf drei Personengruppen: Es geht erstens um Personen, die nicht bereit sind, die deutsche Rechtsordnung anzuerkennen und hier Straftaten begangen haben. Es geht zweitens um sogenannte Gefährder, also Personen, die eine massive Gefahr für andere Menschen darstellen. Und es geht schließlich drittens um Personen, die sich hartnäckig weigern, bei der Klärung ihrer Identität mitzuwirken.
Mit Blick auf die Gruppe der hartnäckigen Identitätsverweigerer erklärte Herrmann, es gehöre zu den grundlegenden staatlichen Sicherheitsinteressen, die Identität und Herkunft der Personen zu kennen, die sich im Staatsgebiet aufhalten. Dies gelte selbstverständlich auch für Asylbewerber. „Die beharrliche Weigerung, die eigene Identität preiszugeben, werden wir in Bayern daher keinesfalls dulden“, bekräftigte Herrmann. „Wir verlangen sicher nichts Unmögliches von den Betroffenen. Afghanische Pässe oder ‚Tazkiras‘ können ohne Weiteres von Deutschland aus, beispielsweise über die afghanischen Generalkonsulate, beantragt werden. Die Praxis in den Ausländerbehörden zeigt uns tagtäglich, dass dies funktioniert“, so der Innenminister.
Im Jahr 2017 hat Bayern insgesamt 3.282 Personen abgeschoben. In den allermeisten Fällen handelte es sich um Asylbewerber, die nach Ablehnung ihres Asylantrags nicht freiwillig ausgereist sind. 56 der letztes Jahr bundesweit 121 abgeschobenen Afghanen hielten sich zuletzt in Bayern auf – damit ist der Freistaat Bayern überproportional stark vertreten. Hinzu kamen im vergangenen Jahr nach vorläufigem Stand insgesamt mindestens 13.100 freiwillige Ausreisen. Letztes Jahr haben damit rund 16.400 Menschen mit Asylhintergrund Bayern wieder verlassen – rund 500 mehr als im Vorjahr (15.915).
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