Europäischer Gerichtshof: Deutsche Honorarordnung für Architekten und Ingenieure verstößt gegen europäisches Recht
MÜNCHEN/LUXEMBURG Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen die europäische Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) verstößt, indem sie Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren durch die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zwingenden Mindest- und Höchstsätzen unterworfen hat.
Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Wir bedauern, dass der Europäische Gerichtshof die Argumente der deutschen Seite nicht für ausreichend erachtet hat. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure sichert ein hohes Qualitätsniveau und ist gleichzeitig wichtig, um die Existenz einer Vielzahl kleiner und mittlerer Dienstleister im Markt für Bauplanungsleistungen zu erhalten. Es muss jetzt genau überlegt werden, wie das deutsche Recht den europäischen Vorgaben und dem Urteil des EuGH angepasst werden kann, ohne dass die bewährten Qualitätsstandards beeinträchtigt werden.“
Die HOAI regelt in Deutschland die Honorare für Leistungen von Architekten und Ingenieuren. Die Erstfassung der HOAI trat 1977 in Kraft. Sie dient dazu, auf dem Markt für Bauleistungen den Schwerpunkt auf den Qualitäts- statt auf den Preiswettbewerb zu lenken. Das dem Urteil zugrundeliegende Vertragsverletzungsverfahren war durch die EU-Kommission eingeleitet worden, weil sie in der HOAI eine Einschränkung der Niederlassungsfreiheit sah. Diese Sichtweise wurde nunmehr durch den Europäischen Gerichtshof bestätigt.
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