Familienministerin Müller: "Der 100.000ste Bescheid ist übergeben – diese bayerische Leistung ist ein Riesenerfolg!" – Bayerisches Betreuungsgeld
Vor nicht einmal fünf Monaten, am 22. Juni, ist das Bayerische Betreuungsgeldgesetz in Kraft getreten. Seitdem gibt es im Freistaat wieder die Wahlfreiheit für Eltern, ob sie ihre ein- und zweijährigen Kinder selbst betreuen oder in eine Kita geben wollen. Bayerische Mütter und Väter wissen das zu schätzen. Hier die wichtigsten Zahlen zum Bayerischen Betreuungsgeld:
Bewilligungen: 100.000
Verschickte Anträge: 163.000
Eingegangene Anträge: 120.000
Bayerns Familienministerin Emilia Müller hat den 100.000sten Bescheid heute an Familie Rockstroh aus Landshut übergeben. Die Familie hat zwei Kinder und kann jetzt von dieser rein bayerischen Leistung profitieren. Müller sieht in der Erfolgsbilanz eine Bestätigung: „Verlässlichkeit ist für uns in der Familienpolitik einer der wichtigsten Werte. Wir haben den bayerischen Eltern das Betreuungsgeld versprochen und wir haben Wort gehalten. Jetzt bestätigt uns die hohe Zahl der Anträge, dass wir mit der Einführung die Wünsche und Vorstellungen der Eltern genau getroffen haben.“
Über rund 89 Prozent der Anträge wurde bereits entschieden. Der Weg zum Bayerischen Betreuungsgeld ist einfach und unbürokratisch. Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) verschickt den Antrag auf Betreuungsgeld automatisch.
Mehr Informationen zum Betreuungsgeld finden Sie hier:
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