Familienministerin Schreyer: „Jeder Fall von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist einer zu viel“ – Jugend
Bayerns Familienministerin Kerstin Schreyer hat bei der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) in Weimar betont, dass sie beim Schutz von Kindern und Jugendlichen vor körperlicher, sexualisierter und seelischer Gewalt sowie Vernachlässigung noch Verbesserungsbedarf sieht. Entscheidend sei, die Rechte von Kindern bedingungslos zu schützen: „Wir müssen auch im Bundesgesetz klarstellen, dass Informationen über eine akute Kindeswohlgefährdung unverzüglich an die zuständigen Stellen übermittelt werden müssen. Ein bloßes ‚Dürfen‘ reicht da einfach nicht! Die bestehende Schutzlücke im Bundesgesetz muss endlich geschlossen werden. Eklatante Verfahrensmängel im Fall Staufen zeigen zudem, dass zur Sicherstellung der Rechte von Kindern und Jugendlichen Verbesserungen im familiengerichtlichen Verfahren dringend erforderlich sind.“
Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie Vernachlässigung sind leider nach wie vor tägliche Realität. So weist die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2018 bundesweit insgesamt 14.410 Opfer bei der Straftat „Sexueller Missbrauch von Kindern“ aus; bei der Straftat „Misshandlung von Kindern“ sind es 4.180 Opfer.
„Deswegen steht der Kinderschutz ganz oben auf meiner Agenda“, so die Ministerin weiter. Enormes Potenzial, Kindeswohlgefährdungen zu verhindern, liegt im Bereich des präventiven Kinderschutzes. „Frühe Hilfen“ ist hier das zentrale Stichwort. Frühe Hilfen zielen darauf ab, Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung frühzeitig zu unterstützen, insbesondere in belastenden Lebenssituationen. Bayern hat dabei mit seinem seit zehn Jahren erfolgreich umgesetzten Konzept „KoKi – Netzwerke frühe Kindheit“ den deutschlandweiten Standard definiert.
„Es geht vor allem darum, Risiken für das Kindeswohl so früh wie möglich zu erkennen. Dann kann den betroffenen Familien die erforderliche Unterstützung angeboten werden. So vermeiden wir, dass es überhaupt zu Kindeswohlgefährdungen kommt“, so Schreyer und weiter: „Damit das weiterhin bundesweit sichergestellt wird, muss auch der Bund zukünftig mehr tun. Es bestand Einigkeit aller Länder: der Bund muss seine Mittel hierfür angemessen erhöhen.“
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