Familienministerin Trautner: „Unser oberstes Ziel ist eine sichere Kinderbetreuung – wir haben ein ganzes Bündel an Schutzmaßnahmen für unsere Kleinsten, die wirksamste Maßnahme ist jedoch eine hohe Impfquote unter Eltern und Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung“ – Kinderbetreuung
In diesen Tagen starten viele Kinderbetreuungseinrichtungen ins neue Kita-Jahr unter Pandemiebedingungen. Bayerns Familienministerin Carolina Trautner: „Unser oberstes Ziel ist eine sichere Kinderbetreuung. Wir haben ein ganzes Bündel an Schutzmaßnahmen für unsere Kleinsten, die wirksamste Maßnahme ist jedoch eine hohe Impfquote. Um unsere Kinder zu schützen, ist es sehr wichtig, dass sich Eltern, Familienangehörige und das Kita-Personal, das nicht nur in diesen Zeiten Herausragendes leistet, impfen lassen. Denn damit schützen Sie nicht nur sich, sondern auch unsere Kinder, die sich noch nicht impfen lassen können.“
Corona-Tests für Kinder: Das bewährte System der Berechtigungsscheine wird bis Ende des Jahres in Kooperation mit den Apotheken fortgesetzt. Familienministerin Trautner: „Das Testangebot für Kinder ist weiterhin freiwillig und ein wichtiger Baustein in unserer Teststrategie, um Infektionen frühzeitig zu erkennen. Ich will an alle Eltern appellieren: Nutzen Sie diese kostenfreie Möglichkeit und testen Sie ihre Kinder regelmäßig und unkompliziert zuhause! Gerade zum Ende der Urlaubszeit ist dies sehr wichtig, um Infektionen frühzeitig zu erkennen und coronabedingte Schließungen von Kita-Gruppen, wovon viele weitere Kinder und Beschäftigte betroffen wären, zu vermeiden!“
Die Kinderbetreuungseinrichtungen wurden bereits Mitte August mit einem Newsletter über die Fortführung des Testkonzepts informiert und geben ab 1. September pro Kind insgesamt drei aktualisierte Berechtigungsscheine im Abstand von mindestens fünf Wochen aus. Das System bleibt wie gehabt: Die kostenfreien Selbsttests können durch die Eltern in einer Apotheke ihrer Wahl gegen die Vorlage eines Berechtigungsscheins abgeholt werden. Mit jedem Berechtigungsschein erhalten die Familien für einen Zeitraum von jeweils fünf Wochen zehn Selbsttest-Kits pro Kind. Der Berechtigungsschein besteht aus zwei Teilen: Ein Teil verbleibt nach der Abholung der Selbsttest-Kits in der Apotheke. Der andere Teil soll von den Eltern nach der Einlösung und Gegenzeichnung in der Apotheke an die Kita zurückgegeben werden. Die Testungen der Kinder erfolgen idealerweise zwei Mal pro Woche in regelmäßigen Abständen (z.B. Montag und Donnerstag). Die Testergebnisse müssen nicht dokumentiert und nicht in der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle vorgelegt werden.
Corona-Tests für das pädagogische Personal: Auch hier wird das bewährte System fortgeführt: Die Kita-Beschäftigten können sich zweimal pro Woche selbst testen und erhalten dazu kostenlose Selbsttests.
Eingewöhnung in der Kita: Zahlreiche Kinder besuchen in den kommenden Tagen das erste Mal eine Kinderkrippe oder einen Kindergarten. Es ist sehr wichtig, dass die Phase der Eingewöhnung in die Kita auch in Corona-Zeiten gemeinsam mit den Eltern durchgeführt wird, betont Familienministerin Trautner: „Der Übergang von der Familie in die Kita ist für die Kinder ein prägender Moment in ihrem jungen Leben. Denn in unseren Kitas sammeln viele Kinder die ersten Erfahrungen mit frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung außerhalb der eigenen Familie. Das ist ein großer Schritt für die Kinder, aber auch für die Eltern. Umso wichtiger ist es, dass dieser Prozess gemeinsam durchlaufen wird. Auch in Zeiten von Corona dürfen Eltern grundsätzlich bei der Eingewöhnung ihres Kindes dabei sein und dazu die Einrichtung unter Einhaltung der bestehenden Hygieneregeln betreten.“
Umgang mit Krankheitssymptomen: Auch hier wird die bestehende Regelung im neuen Kita-Jahr fortgesetzt. Kindern ist bei leichten, neu aufgetretenen, nicht fortschreitenden Symptomen (wie z.B. Schnupfen ohne Fieber und gelegentlicher Husten ohne Fieber) ein Besuch der Kindertagesbetreuung trotz der Symptome nur möglich, wenn ein negatives Testergebnis auf eine Corona-Infektion vorgelegt wird. Besucht ein Kind die Kita erst nach Abklingen der leichten Symptome, so ist ein Corona-Test nicht erforderlich. Kranke Kinder mit Fieber, starkem Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall haben wie sonst auch weiterhin keinen Zugang zur Kindertagesbetreuung. Die Wiederzulassung nach einer Erkrankung mit diesen Symptomen ist erst wieder möglich, sofern das Kind wieder bei gutem Allgemeinzustand ist und ein negatives Testergebnis auf eine Corona-Infektion vorliegt. Ein Selbsttest ist – auch bei einer leichten Symptomatik – allerdings nicht ausreichend, es muss sich um einen PCR- oder PoC-Antigen-Schnelltest handeln.
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