Forderung nach Einsatz der Bundeswehr im Innern
+++ „Der Einsatz der Bundeswehr im Innern ist schon heute in bestimmten Fällen unzweifelhaft zulässig. Bei besonderen Einsatzlagen, etwa im Katastrophenfall oder bei akuten terroristischen Bedrohungen, können Einsatzkräfte der Bundeswehr als ‚Amtshilfe‘ von einem Bundesland angefordert und der Einsatzführung durch die jeweilige Landespolizei unterstellt werden. Das hat auch die Bundesregierung in ihrem jüngst vorgestellten Weißbuch nochmals bekräftigt. Wir orientieren uns hier eng an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.“ Mit diesen Worten wies Bayerns Innenminister Joachim Herrmann die Kritik des Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, zurück. Beim Einsatz der Bundeswehr im Innern gehe es nicht um Kriegsspiele und auch nicht darum, Soldaten Terroristen gegenüberzustellen. „Es geht ausschließlich darum, die besonderen Fähigkeiten der Bundeswehr zu nutzen. Sie hat umfassende Erfahrungen im Umgang mit Sprengstoffen oder dem Objektschutz.“ Mit diesen Kenntnissen und Fähigkeiten könne sie die Polizeieinsatzkräfte in bestimmten Situationen unterstützen und entlasten“, so Herrmann. +++
Er verwies auf die größeren und länger dauernden Terroranschläge wie im letzten Jahr in Paris. Dort hatten sich Terroristen stundenlange Schusswechsel mit der Polizei geliefert. Herrmann: „In solchen extremen Situationen wäre es völlig unverständlich, auf die Unterstützung vorhandener Bundeswehreinheiten zu verzichten.“
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