Förderung der Bildenden Kunst in Bayern: Kunstministerium und BBK Landesverband Bayern unterzeichnen Kooperationsvereinbarung
Kunstminister Sibler: „Kooperationsvereinbarung soll fruchtbare Zusammenarbeit weiter vertiefen und ihr einen verbindlichen Ausdruck verleihen“ – jährlich 50.000 Euro institutionelle Förderung für den BBK und bis zu 175.000 Euro Projektmittel zur Weitergabe
MÜNCHEN. Kunstminister Bernd Sibler und der Vorsitzende des Berufsverbands Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) – Landesverband Bayern e.V. Christian Schnurer unterzeichneten in München eine Kooperationsvereinbarung zur Förderung der Bildenden Kunst in Bayern. „Das Bayerische Kunstministerium und der BBK Landesverband Bayern arbeiten schon lange erfolgreich zusammen, um Herausforderungen in der bildenden Kunstszene zu identifizieren und Lösungsansätze zu erarbeiten. Die gemeinsam ausgearbeitete Kooperationsvereinbarung soll diese fruchtbare Zusammenarbeit vertiefen und ihr einen verbindlichen Ausdruck verleihen. Ich freue mich auf gewinnbringende Jahre, in denen wir die Bildende Kunst im Freistaat weiter voranbringen“, so Staatsminister Sibler.
Christian Schnurer betonte: „Die intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Staatsministerium und dem BBK hat sich als sehr belastbar bewiesen. Es ist ein gutes Signal für die Zukunft, dass diese gewachsene Arbeitsbeziehung institutionalisiert wird. Das ist jetzt der Moment in dem eine neue Grundlage geschaffen wird, für die Entwicklung von zeitgenössischer Kunst in Bayern.“
Die Kooperationsvereinbarung zwischen Kunstministerium und BBK Landesverband Bayern – eine Win-Win-Situation für beide Seiten
Ziel der Kooperationsvereinbarung ist u.a., die Leistungen und Bedarfe von Künstlerinnen und Künstlern in Bayern stärker sichtbar zu machen. Ferner sollen Herausforderungen und Lösungsansätze zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Künstlerinnen und Künstler in Bayern zu aktuellen Themenfeldern wie etwa bezahlbaren Atelierräumen, Künstlernachlässen und Kunst am Bau gemeinsam identifiziert werden. Kooperationen mit anderen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren wie beispielsweise den Akademien der bildenden Künste, der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw), dem Hotel- und Gaststättenverband, Tourismusverbänden, kommunalen Spitzenverbänden und Kulturvereinen sollen darüber hinaus auf- und ausgebaut werden.
Erstmals ab 2021 unterstützt das Kunstministerium den BBK Landesverband Bayern mit einer jährlichen institutionellen Förderung in Höhe von 50.000 Euro. Der BBK Landesverband steht dem Kunstministerium im Gegenzug mit seinem Fachwissen im Bereich der Bildenden Kunst zur Verfügung. Zudem werden dem BBK im Rahmen der Kooperationsvereinbarung bis zu 175.000 Euro pro Jahr an Projektmitteln zur Weitergabe im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel für Ausstellungen und Symposien der BBK Regionalverbände, der Herstellung von Debütantenkatalogen und der Durchführung von Projekten zeitgenössischer bildender Kunst im öffentlichen Raum in Aussicht gestellt.
Die Vereinbarung ist befristet auf drei Jahre und gilt damit bis Ende 2023. Eine Verlängerung ist möglich.
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