FÜRACKER: BAYERN FORDERT ANRUFUNG DES VERMITTLUNGSAUSSCHUSSES ZU HÖHEREN ERBSCHAFTSTEUER-FREIBETRÄGEN – Freistaat stellt Antrag im Bundesrats-Finanzausschuss auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz
5. Dezember 2022
„Bayern bleibt dran! Wir setzen uns weiter für die längst überfällige Reform der Erbschaftsteuer ein. Der Freistaat lässt seinen Ankündigungen auch Taten folgen. Heute haben wir im Finanzausschuss des Bundesrats beantragt, dass der Bundesrat zum Jahressteuergesetz den Vermittlungsausschuss anrufen soll. Die persönlichen Freibeträge der Erbschaftsteuer wurden seit 2009 nicht mehr angepasst. Wegen der drastisch gestiegenen Lebenshaltungskosten und der stark gestiegenen Immobilienpreise sind höhere Freibeträge jetzt dringend notwendig. Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung in Deutschland fordert Bayern eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 muss jetzt für die gebotene Entlastung der Bürgerinnen und Bürger gesorgt werden!“, betont Bayerns Finanzminister Albert Füracker anlässlich der heutigen Antragstellung des Freistaats Bayern im Finanzausschuss des Bundesrates. Der Fachausschuss des Bundesrates wird über den Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses im Bundesrat im Umlaufverfahren abstimmen.
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