FÜRACKER: DAUERHAFTE ENTLASTUNG DER BRAUEREIEN RÜCKT NÄHER – Einsatz Bayerns hat sich gelohnt: Finanzausschuss des Bundesrats spricht sich für dauerhaft niedrige Biersteuersätze für kleine und mittelständische Brauereien aus
„Aktuell haben die kleinen und mittelständischen Brauereien mit unzähligen Schwierigkeiten zu kämpfen, wie unkalkulierbare Energiekosten sowie Preissprünge bei Rohstoffen, Verpackung und Logistik. Die vom Bund bisher vorgesehene Rückkehr zu den regulären Steuersätzen der Biersteuermengenstaffel wäre für die Betriebe eine nicht nachvollziehbare Steuererhöhung zur Unzeit! Das lehnt die Ländermehrheit im Finanzausschuss nun klar ab. Damit geben die Länder ein wichtiges Signal an den Bund!“, betont der Bayerische Finanzminister.
Die vom Finanzausschuss beschlossene Empfehlung für die nächste Plenarsitzung des Bundesrats stellt einen wichtigen Schritt für das langjährige Anliegen Bayerns dar, eine unbefristete Absenkung der Steuersätze der Biersteuermengenstaffel auf das Niveau des Jahres 2003 zu erreichen.
Hintergrund:
• Für kleine und mittelständische Brauereien sieht das Biersteuergesetz gestaffelte ermäßigte Biersteuersätze vor. Diese wurden vom Bundesgesetzgeber mit Wirkung zum 1. Januar 2004 erhöht. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die gestaffelten ermäßigten Steuersätze befristet nur für die Jahre 2021 und 2022 wieder auf das Niveau des Jahres 2003 abgesenkt. In dem von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf zum Achten Verbrauchsteueränderungsgesetz war keine Verlängerung der abgesenkten Biersteuermengenstaffelsätze vorgesehen.
• Bayern hat zusammen mit weiteren Ländern den Antrag gestellt, die bisher befristet niedrigeren Steuersätze der Biersteuermengenstaffel mit dem Niveau von 2003 künftig unbefristet beizubehalten. In der heutigen Sitzung des Finanzausschusses des Bundesrats stimmte die Mehrheit der Länder für den Antrag.
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