FÜRACKER: INVESTITIONEN IN DIGITALISIERUNG BESSER STEUERLICH FÖRDERN – Frühere Absetzung von Kosten für Anschaffungen im Digital-Bereich ermöglichen!
Der Investitionsabzugsbetrag ist eine steuerliche Förderung für kleine Unternehmen, die es ermöglicht, Investitionen bereits vor der eigentlichen Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsgutes geltend zu machen. Auf diese Weise kann Kapital für künftige Investitionen angespart werden. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 sollen die Regelungen zum Investitionsabzugsbetrag weiterentwickelt werden, indem etwa der Höchstbetrag von 40 auf 50 Prozent der Investitionssumme angehoben wird. Leider zielt diese Förderung bisher nur auf klassische Sachinvestitionen. „Das Votum des Bundesrates für eine Ausweitung der Förderung auf immaterielle Wirtschaftsgüter ist ein wichtiger Schritt zu einer echten Modernisierung der Regelung. Jetzt ist der Bundestag gefordert, dies als wirtschaftspolitische Maßnahme, die weit über die Corona-Krise hinauswirkt, aufzugreifen“, so das Fazit des Bayerischen Finanzministers.
-
BAYERN | DIREKT:
Wir beantworten Ihre Anliegen gerne – telefonisch unter
089 12 22 20*oder per E-Mail an
direkt@bayern.deoder über das Kontaktformular
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.