FÜRACKER: KOMMUNALER FINANZAUSGLEICH ERSTMALS ÜBER 11 MILLIARDEN EURO – Kräftiger Impuls für Investitionen in 2023
Finanz- und Heimatminister Albert Füracker: „Der Freistaat bleibt sicherer Anker für seine Kommunen: Mit rund 11,3 Milliarden Euro stellt Bayern seinen Kommunen in 2023 so viel Geld zur Verfügung wie noch nie zuvor. Das Verhandlungsergebnis bedeutet für die Kommunen ein Plus von 765 Millionen Euro bzw. 7,2 Prozent gegenüber dem Jahr 2022. Wir setzen in 2023 vor allem einen kräftigen Impuls für Investitionen: Für den kommunalen Hochbau steht gut eine Milliarde Euro zur Verfügung und die Mittel für die Härtefallförderung für den Bau von Abwasserentsorgungs- und Wasserversorgungsanlagen erreichen mit 150 Millionen Euro einen neuen Höchstwert. Der kommunale Finanzausgleich 2023 schafft Stabilität, notwendige Planungssicherheit und einen zusätzlichen Schub für wichtige Zukunftsinvestitionen!“
Markus Pannermayr, Vorsitzender des Bayerischen Städtetags und diesjähriger Verhandlungsführer der kommunalen Spitzenverbände: „Wir konnten einen tragfähigen Kompromiss erzielen. Positiv hervorzuheben ist, dass die Schlüsselzuweisungen deutlich um 6,7 Prozent ansteigen. Das ist ein Beitrag zur Stabilisierung kommunaler Haushalte in Zeiten steigender Ausgabeverpflichtungen. Außerdem ist es gelungen, die Förderung für den Bau von Schulen und Kindertagesstätten auf hohem Niveau zu erhalten. Trotz dieses Ergebnisses stehen die Kommunen wegen der absehbaren Kostensteigerungen vor schwierigen Haushaltsberatungen.“
Wirtschaftsminister und stellvertretender Ministerpräsident Hubert Aiwanger: „Die Staatsregierung steht auch in der Krise eng an der Seite unserer bayerischen Kommunen. Mit einer deutlichen Erhöhung des Finanzausgleichs um 765 Millionen Euro, bzw. 7,2 Prozent, auf 11,3 Milliarden Euro verschaffen wir ihnen im nächsten Jahr zusätzliche Handlungsoptionen. Wir halten weiterhin das hohe Finanzierungsniveau für den Schul- und Kita-Bau von einer Milliarde Euro und steigern die Mittel für die kommunale Abwasserentsorgung und Wasserversorgung um rund 60 Millionen auf 150 Millionen Euro. Damit setzen wir ein wichtiges Signal angesichts einer zunehmend schwächelnden Baukonjunktur. Dasselbe gilt auch für die Kompensation der abgeschafften Straßenausbaubeiträge. Für diese massive nachhaltige Entlastung der Bürger nehmen wir zusammen mit der Spitzabrechnung nach KAG weiterhin 150 Millionen Euro in die Hand. Dessen ungeachtet bleiben für die Kommunen und insbesondere für ihre Stadtwerke Zukunftsrisiken. Der Bund ist deshalb dringend gefordert, hier zeitnah ausreichend zu unterstützen, damit das Land Planungssicherheit bekommt.“
Dr. Uwe Brandl, Präsident des Bayerischen Gemeindetags: „Ein Ergebnis, das den außergewöhnlichen Umständen geschuldet ist und nur deshalb unter Berücksichtigung der erforderlichen Solidarität vom Bayerischen Gemeindetag mitgetragen werden kann.“
Innenminister Joachim Herrmann: „Als Kommunalminister sind mir solide Kommunalfinanzen – seit jeher ein Markenzeichen des Freistaats Bayern – ein großes Anliegen. Ich freue mich daher sehr, dass wir heute gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden trotz der bereits deutlich spürbaren Auswirkungen des Ukraine-Kriegs erneut einen äußerst schlagkräftigen kommunalen Finanzausgleich für das Jahr 2023 vereinbaren konnten. Angesichts der gravierenden Unsicherheiten, die mit dem Ukraine-Krieg für uns alle verbunden sind und die letztlich sowohl die staatliche als auch die kommunale Ebene betreffen, darf dies durchaus erneut als Beweis gelten, dass die Bayerische Staatsregierung und die bayerischen Kommunen treue Partner sind und die Zusammenarbeit auch in diesen aktuell schwierigen Zeiten verlässlich funktioniert.“
Thomas Karmasin, Präsident des Bayerischen Landkreistags: „Staat und Kommunen eint die Freude über die heuer noch aufgewachsenen Steuereinnahmen. Die Verhandlungen über deren Verteilung waren aber schon deutlich geprägt von der Sorge vor kommenden Rückgängen. Unter diesen Voraussetzungen haben wir das Ergebnis mitgetragen.“
Franz Löffler, Präsident des Bayerischen Bezirketags: „Durch stetig steigende Ausgaben und die absehbar schwieriger werdende Steuereinnahmensituation der Kommunen wächst der Konsolidierungsdruck in allen Haushalten. Da die Bezirke überwiegend über Umlagen finanziert werden, begrüßen wir die Erhöhung der Schlüsselzuweisungen um 267 Millionen Euro. Das stärkt die Finanzen unserer Umlagezahler und auch die Umlagegrundlagen der Bezirke für 2024. Dennoch schauen wir mit Sorge in die nahe Zukunft. Auch wenn die Umlagegrundlagen 2023 noch relativ stabil sind, werden die Bezirke in den kommenden Jahren höhere staatliche Zuweisungen benötigen. Nur so können sie ihre Aufgaben in der sozialen Daseinsvorsorge weiterhin erfüllen, ohne die Umlagezahler zu überfordern. Denn eines ist klar: Auch in schwierigen Zeiten brauchen Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen unsere Unterstützung und dürfen nicht hinten runter fallen.“
Josef Zellmeier, MdL, Vorsitzender des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen im Bayerischen Landtag: „Der kommunale Finanzausgleich 2023 kann sich sehen lassen. Der Gesamtzuwachs hilft den Kommunen über Kosten- und Preissteigerungen hinweg und die zusätzlichen Investitionsmittel helfen beim Sanieren und Bauen: v. a. der kommunale Hochbau für Schulen und Kitas sowie die wichtige kommunale Trinkwasserversorgung und das Abwasser werden gestärkt. Leistungsfähige Kommunen sind dem Freistaat Bayern wichtig.“
Finanz- und Heimatminister Albert Füracker erklärt abschließend: „Der kommunale Finanzausgleich 2023 sichert eine stabile und zukunftssichere Infrastruktur und stabilisiert damit zugleich die bayerische Konjunktur. Dennoch stehen sowohl der Staatshaushalt als auch die kommunalen Haushalte weiterhin krisenbedingt unter sehr hohem Druck. Daher appelliert der Freistaat gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden an den Bund, dass auch dieser seiner Verantwortung gerecht wird und einen substantiellen Beitrag zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen leistet. So ist beispielsweise ein weiterer Ausgleich für die Mehraufwendungen von Staat und Kommunen für Asylbewerber und Geflüchtete aus der Ukraine sowie ein Schutzschirm für die kommunalen Stadtwerke zur Absicherung der kommunalen Energieversorgung notwendig.“
Die Ergebnisse des Spitzengesprächs zum kommunalen Finanzausgleich 2023 im Einzelnen:
Die Schlüsselzuweisungen, die größte Einzelposition im kommunalen Finanzausgleich, steigen 2023 um 267 Millionen Euro bzw. 6,7 Prozent auf rund 4,27 Milliarden Euro und damit auf einen neuen Höchststand. Als freie Deckungsmittel und Ergänzung der eigenen Steuereinnahmen haben sie eine hohe Bedeutung für eine starke kommunale Selbstverwaltung.
Der Schwerpunkt wurde dieses Jahr erneut bei den kommunalen Investitionen gesetzt. Für den kommunalen Hochbau, insbesondere für den Bau von Schulen und Kindertageseinrichtungen, steht wie im Vorjahr gut eine Milliarde Euro zur Verfügung. Gleichzeitig verbleiben die Mittel für die Krankenhausfinanzierung (643 Millionen Euro) und die Investitionspauschale (446 Millionen Euro) auf dem hohen Vorjahresniveau.
Für die Härtefallförderung für den Bau von Abwasserentsorgungs- und Wasserversorgungsanlagen stehen im Jahr 2023 Mittel in Höhe von 150 Millionen Euro zur Verfügung. Dies bedeutet eine Anhebung des Haushaltsansatzes um rund 60 Millionen Euro bzw. 66 Prozent. Von dieser Förderung profitieren vor allem kleinere Gemeinden im ländlichen Raum.
Für die Straßenausbaupauschalen, die der Staat den Gemeinden nach der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gewährt, stehen 2023 insgesamt 115 Millionen Euro zur Verfügung. Damit können über den regulären Etat (85 Millionen Euro) hinaus weitere 30 Millionen Euro an die Gemeinden verteilt werden.
Der Ansatz für Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen wird 2023 auf dem Vorjahresniveau von 120 Millionen Euro fortgeführt. Diese dienen der zielgenauen Unterstützung von besonders finanzschwachen und konsolidierungswilligen Gemeinden.
Die allgemeinen Finanzzuweisungen nach Art. 7 BayFAG für Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis werden im Jahr 2023 auf dem hohen Niveau von 850 Millionen Euro fortgeführt.
Die Zuweisungen an die Bezirke betragen wie im Vorjahr 706,5 Millionen Euro. 2023 profitieren die Bezirke darüber hinaus von der Gewerbesteuerkompensation, die der Freistaat den Gemeinden im vergangenen Jahr nochmals gewährt hat. Diese wird 2023 in die Bemessungsgrundlage der Bezirksumlage einbezogen und stabilisiert damit die Umlagegrundlagen. Davon profitieren im Übrigen auch die Landkreise bei der Kreisumlage.
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