FÜRACKER: LANDRATSÄMTER SOLLEN SICH AUF DIE WICHTIGEN AUFGABEN KONZENTRIEREN KÖNNEN – Bayern setzt sich dafür ein, dass Landratsämter nicht zwei Umsatzsteuererklärungen abgeben müssen
Landratsämter sind einerseits als unterste Staatsbehörde und andererseits als Kreisbehörde tätig. Sie müssen für beide Bereiche eigenständige Umsatzsteuererklärungen erstellen und an das Finanzamt übermitteln. Füracker: „Dies führt zu bürokratischem Aufwand und bindet Kapazitäten, die gerade in dieser Zeit sinnvoller an anderer Stelle eingesetzt werden können. Der Bund muss hier tätig werden.“
Der Präsident des Bayerischen Landkreistags, der Deggendorfer Landrat Christian Bernreiter, unterstützt diesen Vorstoß: „Eine umsatzsteuerrechtliche Aufspaltung des Landratsamts in Kreis- und Staatsbehörde geht an der Vollzugspraxis völlig vorbei und führt zu einem erheblichen Bürokratieaufwand, ohne dass dadurch auch nur ein Cent mehr in der Kasse des Bundesfinanzministers landet. So müssten die Landkreise beispielsweise bei jedem Kopierer, der für Kreis- und Staatsaufgaben gemeinsam genutzt wird, ermitteln, in welchem Umfang der Kopierer jeweils in Anspruch genommen wird, um dann prozentual die Aufteilung auf beide Steuererklärungen machen zu können. Dafür fehlt mir jegliches Verständnis. Ich bin Finanzminister Füracker daher dankbar, dass er unsere Argumente aufgegriffen hat. Der Bund muss jetzt die richtigen Lehren aus der Corona-Pandemie ziehen und die Landkreise von unnötiger Bürokratie entlasten.“
Auch der Beauftragte für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung, Walter Nussel MdL, begrüßt die Forderung des Staatsministers der Finanzen und für Heimat. „Eine moderne, schlanke Verwaltung stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und erhöht damit Wachstum und Beschäftigung.“
-
BAYERN | DIREKT:
Wir beantworten Ihre Anliegen gerne – telefonisch unter
089 12 22 20*oder per E-Mail an
direkt@bayern.deoder über das Kontaktformular
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.