FÜRACKER: MEHR ALS 7,5 MILLIARDEN EURO FÜR STEUERLICHE ERLEICHTERUNGEN GENEHMIGT – Steuerliche Sofortmaßnahmen halten Liquidität bei Unternehmen und Bürgern
29. September 2020
„Die Auswirkungen der Corona-Pandemie stellen Staat und Gesellschaft vor große Herausforderungen. Der Freistaat hat schnell reagiert und zahlreiche steuerliche Sofortmaßnahmen ergriffen. Insgesamt 7,5 Milliarden Euro an steuerlichen Erleichterungen wurden bislang genehmigt. Unsere steuerlichen Sofortmaßnahmen sind die schnellste und effektivste Hilfe. Sie zeigen sofort Wirkung, da die Liquidität direkt bei den Unternehmen und den Bürgern bleibt. Seit Beginn der Pandemie wurden dazu rund 341.000 Anträge bearbeitet“, so Finanz- und Heimatminister Albert Füracker. „Unsere Hilfen werden offensichtlich sehr gut angenommen. Die größten Anteile entfallen dabei auf die Herabsetzung der Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen mit einem Volumen von 2,9 Mrd. Euro, die Minderung der Umsatzsteuersondervorauszahlungen mit einem Volumen von 1,2 Mrd. Euro sowie die Stundung der Einkommensteuer, Körperschaft- und Umsatzsteuer mit einem Volumen von rund 3,1 Mrd. Euro.“
„Schnelle und möglichst unbürokratische Hilfen für unmittelbar Betroffene sind nach wie vor das Gebot der Stunde“, so Füracker. „Dies gilt natürlich auch für den Bereich der Steuern.“ Betroffene können sich wegen der für sie im Einzelfall in Betracht kommenden Hilfsmaßnahmen schriftlich, telefonisch oder per Email umgehend mit ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen.
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