FÜRACKER: MEHR STEUERLICHE FLEXIBILITÄT FÜR PERSONENGESELLSCHAFTEN – Gesetzesvorschlag des Bundeskabinetts ist erster Schritt // Weitere Entwicklung zu einer grundlegenden Unternehmensteuerreform nötig
Nachbesserungsbedarf sieht Bayern auch bei den konkreten Regelungen zum Wechsel in die Körperschaftsteuer, da es beim Übergang zu hohen Steuerbelastungen kommen kann. „Wir dürfen die frisch geschaffene Wahlfreiheit nicht durch hohe Hürden zur Farce werden lassen“, hebt der Finanzminister hervor. Zudem setzt sich Bayern auch für die Einzelunternehmen ein, die von der Option ausgeschlossen sind. Sie brauchen eine wirkungsgleiche Regelung.
Angesichts des gewaltigen Investitionsbedarfs in der Wirtschaft, insbesondere im Bereich der Digitalisierung sowie des Klimaschutzes, bekräftigt der Freistaat seine Forderung für ein grundlegend modernisiertes Unternehmensteuerrecht. Dies trägt dazu bei, die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland zu sichern und die heimische Wirtschaft auf einen stabilen Wachstumskurs zurückzuführen.
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