FÜRACKER: ÖFFENTLICHES EHRENAMT BESSER STEUERLICH FÖRDERN – Verbesserungen für Ehrenamtliche in Verbänden und Vereinen auch auf öffentliche Ehrenämter ausdehnen
Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 wurde der steuerliche Übungsleiterfreibetrag um 25% von 2.400 € auf jetzt 3.000 € erhöht. Davon profitieren beispielsweise Aktive in Sport- oder Musikvereinen, nicht aber solche in kommunalen öffentlichen Ehrenämtern. Sie können aktuell von den für ihre Tätigkeit erhaltenen Entschädigungen ohne weiteren Nachweis nur bis zu 200 € im Monat als steuerfreien Aufwand geltend machen. So legen dies die von der Bundesregierung erlassenen Lohnsteuer-Richtlinien fest. Für kommunale Mandatsträger gelten je nach Gemeindegröße zum Teil andere Werte, die ebenfalls angepasst werden müssen. Bayern tritt dafür ein, auch hier jeweils Erhöhungen vorzunehmen.
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