FÜRACKER UND LIENENKÄMPER: STEUERRECHT MUSS WESENTLICHEN BEITRAG DAZU LEISTEN, MENSCHEN ZU ENTLASTEN – Bayern und Nordrhein-Westfalen fordern vom Bund die Erhöhung der Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer und den vollständigen Ausgleich der kalten Progression
Bayerns Finanzminister Albert Füracker: „Die hohe Inflation zehrt ohnehin bereits an der Kaufkraft der Menschen. Über die kalte Progression werden Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gleich doppelt zum Inflationsverlierer. Die Bundesregierung muss noch für 2022 die Voraussetzungen schaffen, um die Auswirkungen der kalten Progression vollständig auszugleichen. Der Tarif muss auch künftig, wenn nötig, kurzfristig angepasst werden. Auch angesichts der massiv steigenden Energiepreise schöpft die Ampel nicht alle Möglichkeiten zur Entlastung der Verbraucher aus. Pendler müssen bereits ab Kilometer 1 entlastet werden – sonst bleiben viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf den gestiegenen Fahrtkosten sitzen!“
Die Erhöhung der Pendlerpauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer sowie den vollständigen Ausgleich der kalten Progression fordern der Staatsminister der Finanzen des Freistaats Bayern, Albert Füracker, und der Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, Lutz Lienenkämper. In den Anträgen im Finanzausschuss des Bundesrats am kommenden Donnerstag machen die Länder gemeinsam deutlich, dass die Bürgerinnen und Bürger in der aktuell wirtschaftlich angespannten Situation mit exorbitant steigenden Sprit- und Energiepreisen steuerlich entlastet werden müssen.
Anhebung der Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer – Pendler entlasten
Als gemeinsames Anliegen fordern die Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen eine spürbare Entlastung für Pendler. Insbesondere Bürgerinnen und Bürger mit langen Arbeitswegen vornehmlich im ländlichen und suburbanen Raum sind bereits ab dem 1. Entfernungskilometer von den hohen Benzin- und Dieselpreisen betroffen. Deshalb soll die geplante Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent nicht erst ab dem 21. Entfernungskilometer gelten, sondern direkt ab dem ersten Kilometer.
Darüber hinaus soll es künftig eine dynamische Anhebung der Entfernungspauschale geben, die insbesondere auch den jährlich steigenden CO2-Preis berücksichtigt.
Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Auftrag des Arbeitgebers für berufliche Fahrten bzw. Dienstfahrten ihren privaten Pkw einsetzen, sind von den stark gestiegenen Spritpreisen erheblich betroffen. In diesen Fällen leistet der Arbeitgeber regelmäßig einen steuerfreien Aufwandsersatz in Höhe der Kilometerpauschale von 30 Cent je gefahrenem Kilometer. Diese Pauschale ist ebenfalls an die aktuellen Preisverhältnisse anzupassen.
Realeinkommensverlust verhindern – kalte Progression vollständig ausgleichen
Die stark gestiegenen Verbraucherpreise belasten die Bürgerinnen und Bürger zunehmend. Die Inflationsrate hat im Dezember 2021 mit 5,3 Prozent den höchsten Wert seit fast 30 Jahren erreicht.
Bayern und Nordrhein-Westfalen fordern daher vom Bund im weiteren Gesetzgebungsverfahren zum Steuerentlastungsgesetz, die Eckbeträge des Lohn- und Einkommensteuertarifs noch für das Jahr 2022 so anzupassen, dass die Auswirkungen der kalten Progression vollständig ausgeglichen werden. Darüber hinaus ist es notwendig, dass der Lohn- und Einkommensteuertarif künftig jährlich überprüft und entsprechend angepasst wird. Damit können die Auswirkungen der kalten Progression künftig kurzfristig ausgeglichen werden.
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