FÜRACKER: VIER KULTURSCHÄTZE BAYERNS NEU IN BUNDESWEITES VERZEICHNIS AUFGENOMMEN – Stärkung des öffentlichen Bewusstseins für Immaterielles Kulturerbe
In das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes wurden nach Entscheidung der Kulturministerkonferenz am 19. März 2021 folgende von Bayern nominierte kulturelle Ausdrucksformen aufgenommen:
Die bäuerliche, kleinteilig geprägte traditionelle Karpfenteichwirtschaft wird in Bayern seit Jahrhunderten gepflegt. Sie verbindet mit ihrer Handwerkskunst und dem Erfahrungswissen um komplexe ökologische Zusammenhänge kulturlandschaftsprägende und identitätsstiftende Aspekte mit Nachhaltigkeitsdenken sowie einem kulinarischen Erbe.
Bei der gut 150 Jahre alten Marktredwitzer Krippenkultur sind alljährlich zwischen Weihnachten und dem Dreikönigstag bei etwa 50 Familien großflächige Krippenlandschaften mit Tonfiguren aus heimischen Werkstätten zu sehen. Ein fester Bestandteil des Brauches ist das gegenseitige Besuchen – das sog. „Krippenschauen“.
Die Traditionelle Bewässerung der Wässerwiesen in Franken im Flussgebiet von Rednitz, Regnitz und Wiesent ist eine seit dem Mittelalter belegte, meist genossenschaftlich organisierte Wiesenbewässerung mit Grabensystemen, Wehren und von der Strömung angetriebenen Wasserschöpfrädern im Großraum Fürth-Nürnberg-Erlangen. Die Wässerwiesen zeichnen sich durch eine hohe Biodiversität aus und haben wichtige Funktionen für das Stadtklima und die regionale Kulturlandschaft.
Der 1984 gegründete „Jurahausverein e. V.“ mit seinen ca. 800 Mitgliedern setzt sich für den Erhalt der bauhandwerklichen Praxis der Jurahäuser im Altmühljura ein. Die historischen Jurahäuser sind u. a. geprägt durch eine Dachdeckung aus übereinandergelegten dünnen, nur an einer Kante gerade gehauenen Jurakalksteinplatten, die durch das eigene Gewicht halten. Die vielfältigen Aktivitäten des Vereins, zu denen neben dem Museum „Das Jurahaus“ in Eichstätt auch Vorträge, Führungen, Workshops und Publikationen zählen, stellen ein sog. „Gutes Praxisbeispiel“ dar.
Über die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis wird im zweijährigen Turnus in einem mehrstufigen Verfahren entschieden. Die Erstellung eines nationalen Registers ist eine Verpflichtung aus dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes, dem Deutschland 2013 beigetreten ist. Ziel ist, weltweit die Vielfalt des lebendigen Kulturerbes zu erhalten, zu pflegen und zu fördern. Die Auswahl der Vorschläge für das Bundesweite Verzeichnis erfolgt in Bayern auf Grundlage des Bayerischen Landesverzeichnisses nach fachlicher Empfehlung eines unabhängigen Expertengremiums. Die nächste Bewerbungsrunde startet am 1. April. Informationen zum Bewerbungsverfahren finden sich im Internet unter www.ike.bayern.de. Interessierte und Antragsteller können sich bei der Beratungs- und Forschungsstelle Immaterielles Kulturerbe Bayern informieren und beraten lassen (ike@volkskunde.badw.de, Tel.: 089 5155-6144).
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