Geplante Ausschreibungspflicht für kleinere Erneuerbare-Energie-Anlagen
MÜNCHEN/BRÜSSEL Zum 1. Januar 2022 plant die Europäische Kommission neue Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen. Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger befürchtet einen starken Rückgang des weiteren Ausbaus von Photovoltaik-Anlagen. Gerade die vorgeschlagene weitere Absenkung des Schwellenwerts für eine verpflichtende Teilnahme an Ausschreibungen für kleine Erneuerbare-Energien-Anlagen von 1 MW auf 400 kW (ab 2026 nur noch 200 kW) dürfte den erforderlichen weiteren PV-Ausbau in Bayern stark behindern, da die Teilnahme unter anderem mit Unsicherheit bezüglich der erzielbaren Einnahmen verbunden ist. Dies dürfte dazu führen, dass sich gerade Bürgerenergieprojekte und kleinere Investoren gegen die Umsetzung solcher Anlagen entscheiden. Aiwanger: „Es ist völlig unverständlich, dass die EU einerseits die Klimaziele deutlich verschärft, aber andererseits den zwingend erforderlichen PV-Ausbau ausbremst. Die Bundesregierung muss dies gegenüber der Europäischen Kommission thematisieren, um auch zukünftig den raschen Zubau von PV-Anlagen garantieren zu können. Deshalb habe ich Bundesminister Altmaier in einem Schreiben aufgefordert, sich für die Beibehaltung der bisherigen Schwellenwerte einzusetzen.“
Derzeit werden in Deutschland PV-Freiflächenanlagen im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) bis zu einer installierten Leistung von 750 kWp von Ausschreibungen ausgenommen. Durch eine mit der EEG-Reform vom Dezember 2020 verabschiedete Regelung werden zudem PV-Dachanlagen mit einer installierten Leistung von 300 kWp bis 750 kWp zumindest faktisch zur Teilnahme an Ausschreibungen verpflichtet, wenn keine ausreichende Eigenversorgung möglich ist. Internen Auswertungen zufolge ist es in diesem wichtigen Segment im Vergleich zum Vorjahr bereits zu einem deutlichen Rückgang des Ausbaus gekommen. Aiwanger: „Es sollte bereits jetzt gegengesteuert werden, da wir rasch möglichst viele PV-Anlagen auf die Dächer bringen müssen.“
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