Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität nimmt weitere Hürde / Bayerns Justizminister Eisenreich: „Ich begrüße es sehr, dass das Gesetz nun zeitnah in Kraft treten kann“
Heute nimmt das Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität eine weitere Hürde: Der Bundestag beschließt das Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020 in zweiter und dritter Lesung. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Ich begrüße es sehr, dass das Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität nun zeitnah in Kraft treten kann. Für den Kampf gegen Hass und Hetze bringt dieses Gesetz wichtige Verbesserungen.“
Künftig müssen große Internet-Konzerne wie Facebook oder Twitter strafbare Hass-Posts nicht mehr nur löschen, sondern sie bei der Polizei melden. Die Bundesregierung rechnet mit 150.000 zusätzlichen Ermittlungsverfahren im Jahr.
Das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität greift wichtige bayerische Forderungen auf, wie die Ergänzung der Strafzumessungsregel in § 46 des Strafgesetzbuches um antisemitische Beweggründe. Minister Eisenreich: „Unser Vorschlag wurde eins zu eins übernommen. Damit senden wir ein klares Signal gegen Judenfeindlichkeit.“
Außerdem sind höhere Sanktionsmöglichkeiten für über das Internet verbreitete Beleidigungen vorgesehen. Ebenfalls eine Forderung aus Bayern. Justizminister Eisenreich wünscht sich eine weitergehende Reform: „Wir müssen das Beleidigungsstrafrecht grundlegend reformieren, um härtere Strafen für Hassrede und Cybermobbing zu ermöglichen. Die Regelungen sind im Kern 150 Jahre alt und müssen an die digitale Welt angepasst werden. Ich habe dazu einen Gesetzesvorschlag vorgelegt.“
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