Gesundheitsminister Holetschek: Impfungen schnell in die Betriebe bringen – Bayerische Modellprojekte stehen bevor
Die Einbindung der Betriebsärzte bei den Impfungen wird in Bayern konsequent vorangetrieben. Darauf hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Donnerstag (15. April) in München hingewiesen. Der Minister betonte: „Wir wollen das Impfangebot schnellstmöglich auch in die bayerischen Unternehmen bringen und entwickeln dazu gemeinsam mit der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) ein gleitendes Stufenkonzept. Sobald alle Vorbereitungen abgeschlossen sind, wollen wir möglichst noch im April mit den ersten Modellprojekten beginnen.“
Die Modellunternehmen werden nach festgelegten Kriterien ausgewählt und sollen sich vor allem in stark infektionsbelasteten Regionen befinden. Holetschek erklärte: „Mir ist es wichtig, dass bei den Modellprojekten unterschiedliche Unternehmen vertreten sind, um möglichst unterschiedliche Wirtschaftszweige bzw. Unternehmensgrößen abbilden zu können.“ Die ersten Modellprojekte werden sich zunächst auf kleine und mittelständische Unternehmen sowie auf kleinere Standorte von Großunternehmen in den bayerischen Hochinzidenzregionen konzentrieren. Ziel der Modellprojekte ist es, Organisation und Abläufe der Impfungen in den Betrieben zu erproben und gegebenenfalls zu optimieren. „Diese Vorgehensweise hat sich bereits bei den Haus- und Facharztpraxen bewährt“, ergänzte Holetschek.
vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt erläuterte: „Bis heute haben sich über 300 Betriebe in Bayern in dieser Initiative zusammengefunden, die ihr Interesse bekundet haben, ihre Belegschaften über ihre betriebsärztlichen Strukturen zu impfen. Die Zahl der Unternehmen wächst stetig. Das zeigt, dass die Betriebe in Bayern über hervorragende betriebsärztliche Strukturen verfügen und sehr gut vorbereitet sind. Sinn und Zweck der gemeinsamen Initiative ist es, alle rechtlichen und organisatorischen Maßnahmen zu klären, damit an dem Zeitpunkt, an dem genug Impfstoffe vorhanden sind, sofort mit der Durchimpfung der Belegschaften begonnen werden kann.“
Auch in Betrieben wird die Impfreihenfolge grundsätzlich durch die Coronavirus-Impfverordnung des Bundes festgelegt. Eine Abweichung ist aktuell daher nur im Rahmen einzelner Modellprojekte und nur in hochbelasteten Regionen möglich. Der Minister forderte deshalb: „Der Bund muss die notwendigen Voraussetzungen für eine Regelversorgung schaffen und ist aufgefordert, seine Impfverordnung anzupassen.“
Der Minister fügte hinzu: „Damit die Belegschaften der Unternehmen einen unkomplizierten Zugang zum Impfangebot erhalten, müssen dort starre Priorisierungen aufgelöst werden. Das heißt allerdings nicht, dass wir die Priorisierung insgesamt aufheben wollen. Jetzt sind aber eine gewisse Flexibilität und pragmatisches Handeln gefordert. Dies ist bei den Modellprojekten und in hochbelasteten Regionen möglich. Denn gerade wenn wir uns die Belegung der Intensivbetten anschauen, stellen wir fest, dass immer mehr jüngere Menschen, die im Arbeitsleben stehen, schwer an COVID-19 erkranken.“
Holetschek betonte: „Auch eine flächendeckende Regelversorgung der Privat- und Betriebsärzte über das bewährte System des pharmazeutischen Großhandels und die Apotheken muss über die Impfverordnung ermöglicht werden. Dazu müssen zuvor jedoch beispielsweise noch Fragen zur Abrechnung sowie Melde- und Dokumentationspflichten vom Bund geklärt werden.“
Für die Modellprojekte wird Bayern den Betriebsärzten bis zu 50.000 Impfdosen zur Verfügung stellen. Limitierender Faktor für dieses Modellprojekt bleibt jedoch weiterhin die generelle Impfstoffknappheit. „Umso wichtiger ist es, dass die Privat- und Betriebsärzte schnell in das Großhandelssystem eingebunden werden und ihren Impfstoff dort direkt beziehen können“, erklärte der Minister.
-
BAYERN | DIREKT:
Wir beantworten Ihre Anliegen gerne – telefonisch unter
089 12 22 20*oder per E-Mail an
direkt@bayern.deoder über das Kontaktformular
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.