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Im Jahr 2024 gab es so viele beteiligte landwirtschaftliche Betriebe im Vertragsnaturschutz wie noch nie. Diese Bilanz zog Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber heute in München: „Kooperativer Naturschutz ist der Schlüssel zum Erfolg. Unsere Landwirte zeigen weiterhin eindrucksvoll ihr Engagement für den Naturschutz. 2024 war ein Rekordjahr im Vertragsnaturschutz. Nach den nun vorliegenden Zahlen haben mehr als 29.000 landwirtschaftliche Betriebe ihre Flächen besonders naturverträglich bewirtschaftet. Diesen positiven Trend wollen wir fortsetzen. Wir wollen auch für 2025 viele neue Betriebe für den Schutz unserer wertvollen Kulturlandschaft gewinnen. Unser Ziel ist es, den Vertragsnaturschutz auf 200.000 Hektar auszubauen. Damit soll auch der Biotopverbund in der Fläche gestärkt werden.“ Insgesamt werden im Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) aktuell 164.000 Hektar naturschutzfachlich hochwertige Flächen gefördert. Das entspricht rund 230.000 Fußballfeldern. Im Jahr 2018 waren es erst 90.000 Hektar. Die oft herausfordernde Bewirtschaftung der Flächen fördert das Umweltministerium gemeinsam mit der EU und dem Bund mit der Rekordsumme von rund 90 Millionen Euro im Jahr.
Für eine Beratung über Fördermöglichkeiten im Jahr 2025 können sich Landwirtinnen und Landwirte, die Interesse am Vertragsnaturschutz haben, an die unteren Naturschutzbehörden an den Landratsämtern und kreisfreien Städten wenden. Die VNP-Antragstellung kann dann wieder im Januar und Februar 2025 erfolgen.
Weitere Informationen zum VNP sind im Internet verfügbar unter www.stmuv.bayern.de/vnp.htm. Einen unmittelbaren Eindruck vom Förderprogramm vermittelt auch die Kampagne „#Naturtalent“, die das Vertragsnaturschutzprogramm sowie die Menschen dahinter vorstellt: www.naturtalente.bayern.de/themen/vertragsnaturschutz/. Das VNP ist zudem ein zentrales Instrument für die Umsetzung des Bayerischen Streuobstpakts, mit dem bis 2035 zusätzlich 1 Million Bäume gepflanzt und bestehende Streuobstwiesen erhalten werden sollen. Informationen zum Streuobstpakt sind verfügbar unter: https://www.stmuv.bayern.de/themen/naturschutz/naturschutzfoerderung/streuobstpakt/index.htm
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