Glauber: Bayern wird 2024 Vorsitzland der Verbraucherschutzministerkonferenz – Außergerichtliche Streitschlichtung im Reiserecht stärken
Bayern wird im kommenden Jahr Vorsitzland der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK). Bayerns Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber betonte bei der heutigen VSMK in Konstanz: „Verbraucherschutz ist eine zentrale Aufgabe in unserer zunehmend komplexen Welt. Allein der wirtschaftliche Verbraucherschutz umfasst eine riesige Palette von Themen – von alltäglichen Geschäften beispielsweise im Onlinehandel, über die Rechte von Verbrauchern als Fahr- und Fluggäste, bis hin zum Schutz bei Vermögensanlagen. Die VSMK ist eine wichtige Stütze des Verbraucherschutzes. Wir stehen an der Seite der Menschen, um sie fit zu machen für die Herausforderungen des Alltags. Die VSMK greift aktuelle verbraucherpolitische Themen auf und setzt sich für starke Verbraucherrechte ein. Ich freue mich, dass Bayern im Jahr 2024 den Staffelstab von Baden-Württemberg übernimmt.“ Die VSMK 2024 soll vom 12. bis 14. Juni in Regensburg stattfinden.
Die VSMK ist eine Fachministerkonferenz, in der die für Verbraucherschutz zuständigen Minister und Senatoren der Länder und des Bundes als Mitglieder zusammenkommen. Erstmals fand sie anlässlich der BSE-Krise im Jahr 2001 statt. Seit 2006 ist sie ein offizielles Gremium mit eigener Geschäftsordnung. Der Vorsitz der VSMK geht mit dem Beginn eines neuen Kalenderjahres in alphabetischer Reihenfolge auf das folgende Land über. In diesem Jahr hat Baden-Württemberg den Vorsitz.
Die diesjährige VSMK spannt den Bogen von Fairness bei Bankdienstleistungen über besseren Schutz bei Zahlungsdienstleistern hin zu nachhaltigem Konsum. Auf Antrag Bayerns wurde bei der heutigen Sitzung der VSMK insbesondere beschlossen, die außergerichtliche Streitschlichtung im Reiserecht zu stärken. Glauber: „In der Corona-Pandemie wurden unzählige Pauschalreisen, Flüge, Hotelübernachtungen und Mietwagen storniert. In vielen Fällen war die Rechtslage alles andere als eindeutig. Wenn Streitfälle über die Kostentragung bei Stornierungen zu Gericht gehen, wird häufig nach dem Prinzip ‚alles oder nichts‘ entschieden. Daher sehen wir gerade in diesem Bereich ein großes Potential für die außergerichtliche Schlichtung, die flexiblere und gerechtere Lösungen möglich macht. Davon können Verbraucher und Reiseunternehmen gleichermaßen profitieren.“ Mit ihrem Beschluss fordert die VSMK den Bund auf, einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, der die Beteiligung von Reiseveranstaltern, Reisevermittlern und Anbietern von Reiseeinzelleistungen an einer anerkannten Schlichtungsstelle fördert und die tatsächliche Durchführung von Schlichtungsverfahren in geeigneter Weise sicherstellt.
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