Glauber: Endlagersuche braucht Transparenz und Bürgerbeteiligung – Bayerische Stellungnahme veröffentlicht
Die laufende Endlagersuche in Deutschland wird nur Akzeptanz finden, wenn die Menschen bestmöglich eingebunden sind. Das betonte Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber heute im Vorfeld des 10ten Jahrestags der Reaktorkatastrophe von Fukushima am 11. März. Glauber: „Bayern begleitet die Endlagersuche in Deutschland konstruktiv aber auch kritisch. Wir setzen bei der Endlagersuche auf Transparenz und Wissenschaftlichkeit. Bei der Endlagersuche muss die Sicherheit der Menschen an erster Stelle stehen. Bayern setzt bei der Endlagersuche auf eine sichere Barriere durch das Wirtsgestein. Begleitende technische Lösungen sind nicht ausreichend.“ Um die Interessen insbesondere der vom Suchverfahren umfassten Regionen bestmöglich zu bündeln, wurde das „Bayerische Begleitgremium Endlagersuche“ eingerichtet. Es soll die betroffenen Kommunen und die Menschen vor Ort optimal unterstützen. Es wurde bereits ein gut eingespieltes Kommunikationsnetzwerk zu allen interessierten Landkreisen und Kommunen etabliert.
„Die Staatsregierung steht fest an der Seite der Regionen. Ein enger Austausch bietet die Chance, den Suchprozess aktiv mitzugestalten. Das Bayerische Begleitgremium stellt den direkten Draht zwischen Staatsregierung und Kommunen her. So sind die bayerischen Kommunen mit den aktuellen Informationen versorgt“, so Glauber. An der zurückliegenden Info-Veranstaltung zur Vorbereitung auf den 1. Beratungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete haben über 160 Kommunalvertreter teilgenommen und aktuelle Informationen ausgetauscht. Das Begleitgremium bündelt dabei die Fragen der Beteiligten und unterstützt die Kommunen bei der Abstimmung weiterer Schritte.
Im Zuge der laufenden Endlagersuche hat der Freistaat sich außerdem mit einer kritischen Stellungnahme zum Zwischenbericht an die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) gewandt. Glauber: „Der vorliegende Zwischenbericht zur Endlagersuche hat einige Fragen aufgeworfen. Die Kritikpunkte müssen zeitnah von der BGE berücksichtigt und die betroffenen Gebiete schnellstmöglich aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.“ In der Stellungnahme konnten die Experten des Geologische Dienstes vom Landesamt für Umwelt (LfU) aufzeigen, bei welchen bayerischen Teilgebieten eine Fehleinschätzung gesehen wird und wo ein entsprechender Ausschluss erfolgen muss.
In der Stellungnahme des LfU wird beispielsweise kritisiert, dass ein in Bayern ausgewiesenes Teilgebiet im Tongestein deutlich zu groß bemessen sei. Bei zwei weiteren Teilgebieten ebenfalls im Tongestein seien außerdem sehr kleine und schmale Tongesteinsvorkommen ausgewiesen worden, die noch dazu zwischen aktiven Störungszonen liegen. In einem anderen ausgewiesenen Teilgebiet in kristallinem Wirtsgestein habe die BGE außerdem rund 11.500 km² kristallines Wirtsgestein identifiziert, auf dessen Verbreitung im relevanten Tiefenbereich zwischen 300 bis 1.300 Meter weder geowissenschaftliche Karten noch Ergebnisse von Tiefbohrungen hinweisen. Auch in einem weiteren Teilgebiet im kristallinen Wirtsgestein sei die Annahme geeigneter Gesteinsformationen durch die BGE nach aktueller Datenlage teilweise unzutreffend. Allein dieses Gebiet umfasst eine Fläche von mehreren hundert Quadratkilometern.
Weitere Informationen zur Endlagersuche sowie die gesamte Stellungnahme des LfU sind veröffentlicht unter www.stmuv.bayern.de/endlagersuche.htm
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