Herrmann begrüßt Gesetzentwurf zur Änderung des Bayer. Rettungsdienstgesetzes
+++ Als eine ausgezeichnete Grundlage für eine noch bessere Notfallversorgung in Bayern hat heute Bayerns Innenminister Joachim Herrmann den Gesetzesentwurf der CSU-Landtagsfraktion zur Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes nach der Ersten Lesung im Bayerischen Landtag bezeichnet. „Damit sind wir bei der Notfallversorgung in Bayern auch für die zukünftigen Herausforderungen bestens gewappnet“, erklärte Herrmann. Besonders wichtige Akzente setze der Gesetzesentwurf bei den im Vergleich zu den Rettungsassistenten erweiterten Einsatzmöglichkeiten der künftigen Notfallsanitäter und bei der Neustrukturierung der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD). +++
Wie der Innenminister erläuterte, sollen die hervorragend qualifizierten Notfallsanitäter zukünftig mehr Kompetenzen als die derzeit im Rettungsdienst tätigen Rettungsassistenten bekommen. So sieht der Gesetzentwurf vor, dass die ÄLRD die Möglichkeit bekommen, einfache ärztliche Maßnahmen und Medikamentengaben an die Notfallsanitäter zu delegieren. „Dadurch kann Patienten im Notfall schneller und wirksamer geholfen werden“, so Herrmann. Der Gesetzesentwurf schaffe hier eine ausgewogene Balance zwischen bestmöglicher Behandlungssicherheit für Patienten und Rechtssicherheit für die Notfallsanitäter. Ab 2024 soll in der Notfallrettung bayernweit mindestens ein Notfallsanitäter pro Rettungswagen eingesetzt werden.
Mit Blick auf die Neustrukturierung der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst erhofft sich der Innenminister ein optimiertes medizinisches Qualitätsmanagement bei der Patientenversorgung und –betreuung. Unter anderem soll die Funktion des Ärztlichen Bezirksleiters auf Rettungsdienstbezirksebene neu eingeführt werden. „Die Bezirksleiter können dann die Arbeit der ÄLRD vor Ort unterstützen und koordinieren“, so Herrmann. Dazu gehöre beispielsweise, dass die Ärztlichen Bezirksleiter die umfassende überregionale Gremienarbeit übernehmen. „Das entlastet unsere ÄLRD, die sich dann um ihre Kernaufgaben besser kümmern können.“ Außerdem ist im Gesetzesentwurf vorgesehen, im bayerischen Innenministerium einen speziellen Rettungsdienstausschuss einzurichten, der fachliche Empfehlungen erarbeitet und ein bayernweit einheitliches Vorgehen im Rettungsdienst sicherstellt.
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