Herrmann beim Festakt 50 Jahre Bayerische Architektenversorgung
+++ „Wir schauen heute auf ein starkes und solides Haus, das hervorragend verwaltet wird.“ Mit diesen Worten zog Bayerns Innenminister Joachim Herrmann bei einem Festakt in München Bilanz zu 50 Jahren Bayerische Architektenversorgung. Die Bayerische Architektenversorgung sei die zweitgrößte unter den fünf Versorgungswerken für die Architektinnen und Architekten in Deutschland und biete Sicherheit im Alter wie auch bei Berufsunfähigkeit nicht nur in Bayern, sondern auch in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz. Das Vertrauen der Mitglieder in die Bayerische Architektenversorgung sei groß, das bewiesen die hohen freiwilligen Beitragszahlungen, die 2021 auf einen neuen Höchstwert von 15,4 Millionen Euro gestiegen sind. +++
Herrmann bezeichnete es als beeindruckende Leistung, dass die von der Bayerischen Versorgungskammer betreuten berufsständischen Versorgungsanstalten sich selbst finanzieren – ohne staatlichen Zuschuss. Die berufsständische Versorgung erfülle die verfassungsrechtlichen gebotenen Ziele einer gesetzlichen verpflichtenden Altersversorgung in hervorragender Weise. Herrmann: „Sie bietet einen sicheren und auskömmlichen Individualschutz vor den Wechselfällen des Lebens insbesondere für das Alter. Und sie schützt die Allgemeinheit vor einer etwaigen mangelnden Eigenvorsorge, die sonst durch steuerfinanzierte Fürsorge ausgeglichen werden müsste.“
Herrmann begrüßt den Trend, dass auch Selbstständige frühzeitig verpflichtend für ihre Altersrente vorsorgen sollen. Er lehnt es aber entschieden ab, die Freien Berufe in die gesetzliche Rentenversicherung verpflichtend aufzunehmen. „Diese Einbindung wird zwar in manchen politischen Kreisen gefordert, sie ist finanziell aber nicht nachhaltig. Denn den kurzfristig hohen Beitragseinnahmen von Seiten der Selbstständigen und Angestellten stünden langfristig hohe Rentenleistungen durch die Gesetzliche Rentenversicherung für die Versicherten aus den Freien Berufen entgegen.“ Der bayerische Innenminister hofft deshalb, dass der starke Beschluss, den der Deutsche Juristentag Mitte September im Bereich Arbeits- und Sozialrecht gefasst hat, ein klares Signal in den aktuellen Diskussionen zur verpflichtenden Altersvorsorge für Selbständige aussendet. Denn dort war die weit überwiegende Mehrheit der Juristinnen und Juristen der Meinung, dass in die Gesetzliche Rentenversicherung nur solche neu oder erneut tätig werdenden Selbstständigen einbezogen werden sollen, die nicht bereits in einem obligatorischen Alterssicherungssystem wie den berufsständischen Versorgungswerken Mitglied sind. Herrmann: „Eine klare und richtige Absage an all diejenigen, die die Versorgungswerke irriger Weise nur noch als ergänzende, betriebliche Altersvorsorge aufrechterhalten wollten.“
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