Herrmann: Ein Jahr ‚Body-Cams‘ bei der Bayerischen Polizei
+++ Ein Jahr nach dem Abschluss der bayernweiten Ausstattung von Polizeidienststellen mit Body-Cams zieht Bayerns Innenminister Joachim Herrmann eine positive Zwischenbilanz. „Unsere Body-Cams sind hervorragend geeignet, unsere Polizistinnen und Polizisten vor Angriffen zu schützen“, erklärte Herrmann. Rund 21.000 Mal nutzte die Bayerische Polizei in den vergangenen zwölf Monaten die Aufzeichnungsfunktion der Body-Cam, davon 378 Mal in Wohnungen (rund 1,8 Prozent). „Dazu kommen unzählige Fälle, bei denen schon die bloße Ankündigung einer Aufzeichnung zur Deeskalation führte“, ergänzte Herrmann. „Die Praxiserfahrungen zeigen eine deutlich höhere Hemmschwelle, Polizeibeamte anzugreifen, wenn die Kollegen mit Body-Cams ausgerüstet sind.“ Darüber hinaus trage die Body-Cam ganz erheblich zur beweiskräftigen Aufklärung von Straftaten sowie zur Klärung von Beschwerden über Polizisten bei. „Aufgrund des hohen Nutzens und der großen Akzeptanz schaffen wir 275 zusätzliche Body-Cams an“, kündigte Herrmann an. Deren Auslieferung ist in Kürze abgeschlossen. Insgesamt wird die Bayerische Polizei dann über rund 1.650 Body-Cams verfügen. +++
Am 21. November 2019 wurde mit der Polizeiinspektion Hof die letzte Polizeidienststelle der Bayerischen Polizei mit Body-Cams ausgerüstet. Damit waren bayernweit rund 1.400 Body-Cams im uniformierten Streifendienst sowie bei den Einsatzeinheiten der Polizeipräsidien und der Bereitschaftspolizei im Einsatz. Es handelt sich um das Modell ‚Axon Body 2‘ der Firma ‚Axon Public Safety Germany SE‘, dessen Kameragehäuse in gelber Signalfarbe zusammen mit dem Hinweisschild ‚VIDEO/AUDIO‘ sofort erkennbar ist. „Unsere Body-Cams werden ausschließlich durch uniformierte Polizeieinsatzkräfte offen und deutlich erkennbar am Oberkörper angebracht eingesetzt“, erläuterte Herrmann. Das Tragen der Body-Cam ist freiwillig, die Nutzung setzt aber für die Beamten eine verpflichtende Schulung voraus. Die Kameras werden nicht jedem Polizeibeamten persönlich zugewiesen, sondern sind im Rahmen einer Poollösung bei den Dienststellen verfügbar.
Geregelt ist der Einsatz der Body-Cam in Artikel 33 Polizeiaufgabengesetz (PAG). Die Polizei darf Bild- und Tonaufzeichnungen insbesondere zur Gefahrenabwehr fertigen, wenn dies zum Schutz der Beamten oder von Dritten erforderlich ist. Mit in das PAG wurde auch die sogenannte ‚Pre?Recording‘ Funktion aufgenommen. Beim Pre-Recording werden die vorhergehenden 30 Sekunden des Handlungsablaufs im Falle einer Aufzeichnung gespeichert. Somit ist gewährleistet, dass insbesondere in dynamischen Einsatzlagen auch der ‚Auslöser‘ für das polizeiliche Eingreifen dokumentiert ist. Für den Einsatz in Wohnungen gelten besonders strenge Maßstäbe, wonach die Body-Cam nur in Fällen einer dringenden Gefahr für Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person aktiviert werden darf. In Wohnungen ist dabei die Nutzung der Pre-Recording Funktion nicht zulässig.
Die Speicherung der Body-Cam-Aufzeichnungen erfolgt lokal und verschlüsselt auf dem jeweiligen Server der Polizeidienststelle. Eine Cloud-Lösung wird durch die Bayerische Polizei nicht genutzt. Die Aufzeichnungen verbleiben für die Speicherungsdauer auf der jeweiligen Dienststelle. Die Speicherungsdauer für alle Aufzeichnungen beträgt 21 Tage. Nach Ablauf dieser Frist werden die erhobenen Daten vom System automatisch und unwiederbringlich gelöscht. Die Löschung wird in der Verwaltungssoftware dokumentiert.
-
BAYERN | DIREKT:
Wir beantworten Ihre Anliegen gerne – telefonisch unter
089 12 22 20*oder per E-Mail an
direkt@bayern.deoder über das Kontaktformular
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.