Herrmann: Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Kommunalrechtsnovelle 2023 – Weitere Behandlung im Landtag
+++ Auf Vorschlag von Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann hat das Kabinett heute nach Abschluss der Verbandsanhörung den Gesetzentwurf zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und anderer Rechtsvorschriften beschlossen. „Mit unserem Gesetzentwurf passen wir das Kommunalrecht den aktuellen praktischen Bedürfnissen an und wollen die Attraktivität kommunaler Ämter, insbesondere auch für Frauen, erhöhen“, erläuterte Herrmann. Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und einem ehrenamtlichen kommunalen Mandat sollen Kommunen ihren Gremienmitgliedern etwa künftig mandatsbedingte Kosten für die Betreuung von Angehörigen erstatten können. Auch die bisherige Höchstaltersgrenze für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte soll ab dem 1. Januar 2024 aufgehoben werden. „Eine starre Altersgrenze ist nicht mehr zeitgemäß. Künftig soll allein der Wählerwille zählen,“ betonte der Minister. Der Gesetzentwurf wird nun zur weiteren Behandlung dem Landtag zugeleitet. +++
Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass die Anforderungen an kommunale Ämter in den letzten Jahren gestiegen sind. „Die Schwelle, ab der ein Bürgermeisteramt regelmäßig hauptberuflich ausgeübt wird, wollen wir daher von bisher 5.000 auf 2.500 Einwohner senken.“ Wegen der Komplexität und Aufgabenfülle solle das Ehrenamt hier nicht mehr die Regel, sondern nur noch die Ausnahme sein. „Zudem wollen wir auch die Entschädigung für Bezirkspräsidenten anpassen, denn diese tragen eine immer größere Verantwortung.“ Ob Soziales, Gesundheit, Bildung, Kultur, Heimat oder Umwelt: Die Aufgaben der Bezirke sind vielfältig. Hinzu komme ein Haushalt in Milliardenhöhe sowie riesige Personalkörper mit mehreren tausend Mitarbeitern. „Die zunehmende Bedeutung der Bezirke muss sich auch in der angemessenen Entschädigung für dieses Ehrenamt widerspiegeln“, so der Minister.
Die Kommunalrechtsnovelle sieht eine Reihe von weiteren Änderungen im Kommunalrecht vor: Kommunale Gremien können nicht nur hybrid – also teilweise in Präsenz und teilweise als Videoschalte – tagen, sondern auch einen Livestream ihrer Gremiensitzungen im Internet anbieten und künftig eine Mediathek einrichten, sofern die Mitglieder mit der Aufzeichnung einverstanden sind. Für Herrmann ist das „größtmögliche Bürgerfreundlichkeit, denn interessierte Bürger können die Sitzungen kommunaler Gremien so trotz kollidierender beruflicher und familiärer Pflichten verfolgen.“ Zudem sollen die Kommunalgesetze künftig möglichst geschlechtsneutral formuliert werden, um alle Geschlechter gleichermaßen anzusprechen. „Stehen keine neutralen Begriffe zur Verfügung, verwenden wir die weibliche und männliche Form.“
Ein in diesen Zeiten besonders bedeutendes Ziel der Gesetzesnovelle: Die Mitwirkung der Gemeinde an der Sicherung der Energieversorgung stärken. Wie der Innenminister erläuterte, soll hierzu die Versorgung mit Strom, Wärme und Gas durch gemeindliche Unternehmen neu geregelt werden. Gemeindliche Unternehmen dürfen daher künftig auch über den örtlichen Energiebedarf hinaus tätig werden und die Versorgung mit konventionell erzeugter Energie auch außerhalb des Gemeindegebiets übernehmen. „Indem wir die Energieerzeugung auf eine breitere Grundlage stellen, gewährleisten wir Versorgungssicherheit und machen uns unabhängiger von Energieimporten,“ so der Kommunalminister. Zudem sollen die gemeindlichen Unternehmen mit der Energieversorgung üblicherweise verbundene Tätigkeiten übernehmen dürfen, also beispielsweise Installations- oder Wartungsarbeiten an Photovoltaikanlagen sowie die Errichtung und den Betrieb von Ladesäulen, um die Elektromobilität voranzubringen.
Im Bereich des Kommunalwahlrechts gibt es nur geringfügige Änderungen:
„Denn die Evaluierung der letzten Kommunalwahlen hat gezeigt, dass sich die bestehenden Regelungen bewährt haben.“ Laut Herrmann sollen daher mit der Gesetzesnovelle insbesondere kleinere Regelungslücken geschlossen und das Wahlrecht – sofern möglich – an die Vorschriften der staatlichen Wahlen angepasst werden, indem etwa gesetzliche Fristen angepasst werden.
Der Gesetzentwurf setzt einen Bericht des Innenministeriums an den Landtag um, der sich zum einen mit den Erfahrungen der letzten Kommunalwahlen befasst, aber auch weitere aktuellen kommunalrechtlichen Themen aufgreift.
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