Herrmann: Stimmkreiseinteilung zur Landtagswahl kann weitestgehend unverändert bleiben
+++ „Bei der kommenden Landtagswahl soll es bei der bisherigen Verteilung der Mandate auf die sieben Regierungsbezirke (Wahlkreise) bleiben.“ Das hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann heute mitgeteilt, nachdem er zuvor dem Ministerrat über die Veränderungen der Einwohnerzahlen in den bayerischen Wahl- und Stimmkreisen berichtet hatte. Voraussetzung dafür ist, dass – wie von der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung präferiert und zunehmend auch in anderen Länder praktiziert – auf die (grundsätzlich wahlberechtigten) volljährigen Deutschen abgestellt wird. Herrmann: „Bei der Stimmkreiseinteilung selbst würde auch nach geltender Rechtslage nur im Stimmkreis Tirschenreuth zwingender Änderungsbedarf bestehen. Im Übrigen kann die Einteilung der Stimmkreise unverändert bleiben.“ +++
Bei der nach dem bisherigen gesetzlichen Maßstab vorgesehenen Bezugnahme auf die Zahl der Deutschen einschließlich der nicht wahlberechtigten Minderjährigen würde der Wahlkreis Oberfranken ein Listenmandat verlieren und der Wahlkreis Oberbayern ein weiteres Listenmandat erhalten. Wird allerdings – wie vorgeschlagen – auf die Zahl der grundsätzlich wahlberechtigten volljährigen Deutschen abgestellt, ergäbe sich keine Änderung bei der bisherigen Verteilung der Mandate auf die Wahlkreise.
Die Einzelheiten hinsichtlich der Entwicklung der Bevölkerung in den Wahlkreisen und Stimmkreisen sind im Vorentwurf für einen Stimmkreisbericht dargestellt, der den Landtagsfraktionen sowie den Landesverbänden der im Bayerischen Landtag und im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien zur Anhörung zugeleitet wurde. Diese können sich bis 15. September 2021 hierzu äußern.
Die Staatsregierung ist gesetzlich verpflichtet, dem Landtag 36 Monate nach der Wahl des Landtags, also bis zum 14. Oktober 2021, über die Veränderung der Einwohnerzahlen in den Wahl- und Stimmkreisen Bericht zu erstatten. Der Bericht hat Vorschläge zur Veränderung der auf die Wahlkreise entfallenden Abgeordnetensitze und zur Änderung der Stimmkreiseinteilung zu enthalten, soweit das durch die Veränderung der Einwohnerzahlen geboten ist.
Änderungen des bisherigen Maßstabs bei der Verteilung der Mandate auf die Wahlkreise und bei der Stimmkreiseinteilung sowie im Zuschnitt der Stimmkreise bedürfen einer Änderung des Landeswahlgesetzes.
Der Vorentwurf des Innenministeriums ist auch im Internet eingestellt. Er ist abrufbar unter www.stimmkreisreform.bayern.de.
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