Herrmann: Volksbegehren für ein Bayerisches Radgesetz unzulässig
+++ Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat heute entschieden, dass das beantragte Volksbegehren ‚Radentscheid Bayern‘ nicht zulässig ist. Er teilt damit die Rechtsauffassung des Innenministeriums, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Zulassung nicht gegeben sind. „Das Volksbegehren enthält Regelungen zum Straßenverkehrsrecht, das der Bund bereits abschließend geregelt hat. Das Gericht konnte daher die Entscheidung, ob auch in das Haushaltsrecht des Landtags eingegriffen wird, offenlassen“, erklärte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. „Wir sehen uns durch die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs in unserer Vorlage bestätigt.“ Herrmann betonte aber auch, dass die Bayerische Staatregierung das Ziel der Initiatoren teilt, den Radverkehr in Bayern erheblich auszubauen und zu stärken. „Bayern ist ein Radlland und wir werden den Radverkehr deutlich attraktiver und vor allem auch sicherer machen.“ +++
Herrmann begrüßte ausdrücklich den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen für ein Bayerisches Radgesetz, der bereits in den Landtag eingebracht worden ist: „Der Gesetzentwurf greift viele der Grundanliegen der Initiatoren auf und stellt die Weichen für eine Stärkung des Rades als Verkehrsmittel in Bayern. Als Innenminister ist mir ganz besonders wichtig, dass die geplanten Maßnahmen auch die Sicherheit beim Radlfahren erheblich verbessern werden.“ So sehe das Gesetzesvorhaben beispielsweise den Bau von 1.500 Kilometern Radwegen in Bayern bis 2030 vor. Zudem werde die Radverkehrssicherheit bei der Planung und dem Bau von Straßen noch mehr in den Fokus gerückt. Herrmann: „Der Landtag wird voraussichtlich in wenigen Wochen das neue Radgesetz beschließen.“
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