Herrmann: Weitere Erleichterungen für Sportvereine beschlossen
+++ Das Bayerische Kabinett hat heute weitere Erleichterungen für Sportvereine beschlossen. „Bei großen Sportveranstaltungen sind künftig sowohl indoor als auch outdoor mindestens 5.000 Zuschauerinnen und Zuschauer zulässig. Hinzu kommen darüber hinaus nochmals 50 Prozent der Restplatzkapazität, jedoch nicht mehr als 25.000“, sagte Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann nach der heutigen Sitzung. Weiterhin seien künftig auch wieder Stehplätze erlaubt und die Maskenpflicht im Außenbereich entfalle. Voraussetzung bei Veranstaltungen über 1.000 Personen beziehungsweise indoor bei einer 7-Tages-Inzidenz über 35 ist jedoch, dass nur Geimpfte, Getestete oder Genesene Zugang zu den Sportveranstaltungen erhalten. Für Sporttreibende selbst entfällt jede zahlenmäßige Beschränkung. Für sie gilt nur indoor die 3-G-Regelung bei einer 7-Tages-Inzidenz über 35 oder bei Veranstaltungen über 1.000 Personen. „Wir stehen selbstverständlich hinter unseren bayerischen Sportvereinen und lassen sie nicht allein“, betonte Herrmann. „Ich bin sicher, dass mit dieser Entscheidung wieder mehr Normalität in die Sportstätten einziehen wird.“ Grundlage der Neuregelung ist der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August. +++
Wie Sportminister Herrmann weiter erklärte, haben die Vereine auch für Zuschauer im Innenbereich die Möglichkeit auf das Tragen von Masken zu verzichten, wenn die notwendigen Abstände von 1,50 m eingehalten werden. „Mit dieser Lösung haben wir einen guten Weg gefunden, wie wir einerseits dem Infektionsschutz nach den aktuellen Umständen ausreichend Rechnung tragen und andererseits den Vereinen entgegenkommen. Jede Erleichterung bei den Zuschauer-Regeln ist selbstverständlich ein großer Gewinn in finanzieller Hinsicht als auch für die Stimmung vor Ort.“
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