Herrmann zur heutigen Sammelabschiebung nach Pakistan
+++ Laut Innenminister Joachim Herrmann wurden heute insgesamt 49 vollziehbare Ausreisepflichtige vom Flughafen München nach Pakistan abgeschoben. Unter den 40 Fällen aus der Zuständigkeit bayerischer Ausländerbehörden befanden sich 14 rechtskräftig verurteilte Straftäter, die sich unter anderem wegen Betrugs- und Eigentumsdelikten, Sexualstraftaten oder Drogenhandels schuldig gemacht hatten. Einer der Abgeschobenen war der abgelehnte Asylbewerber Riaz K., der die Behörden jahrelang vorsätzlich über sein Alter getäuscht hatte und deshalb fälschlich als unbegleiteter minderjähriger Ausländer behandelt wurde. Herrmann: „K. hat damit nicht nur zu Unrecht über mehrere Jahre auf Kosten des Steuerzahlers Jugendhilfeleistungen in Anspruch genommen, sondern sich durch die falsche Altersangabe auch in einem Strafverfahren einen erheblichen Vorteil verschafft, da er nur nach Jugendstrafrecht belangt wurde.“ Für Herrmann ist dieses Verhalten nicht tolerierbar: „Die Täuschung von Behörden und Haschischhandel sind keine Kavaliersdelikte. Von Schutzsuchenden erwarten wir, dass sie sich an unsere Regeln halten“, betonte der Minister und ergänzte: „Wir werden die bayerische Politik der Humanität und Ordnung konsequent fortführen.“ +++
K. war 2015 unter Angabe eines falschen Geburtsdatums erstmals in das Bundesgebiet eingereist und hatte 2016 einen Asylantrag gestellt, der vom BAMF noch im selben Jahr abgelehnt wurde. Die Rechtmäßigkeit der Entscheidung wurde 2019 vom Verwaltungsgericht München bestätigt. Nachdem K. ausreisepflichtig geworden war, weigerte er sich trotz entsprechender Belehrungen durch die Ausländerbehörde seinen Rechtspflichten zur Ausreise, wie auch zur Klärung seiner Identität und zur Vorlage eines Passes nachzukommen. Das wahre Alter von K. konnte erst bei der Beschaffung von Passersatzpapieren Anfang 2021 festgestellt werden. Er hatte sich sieben Jahre jünger ausgegeben, ist wegen vorsätzlichen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln rechtskräftig verurteilt worden und hat auch seine begonnene Ausbildung als Gärtner nicht bestanden, weshalb er auch nicht in den Genuss der „3+2“-Regelung kam.
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