Holetschek: Bayern hat in der ersten Pandemie-Welle rasch zum Schutz der Menschen gehandelt – Bayerns Gesundheitsminister zur Corona-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts: In Frühphase der Pandemie musste oft juristisches Neuland …
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat nach der heutigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts betont, dass in der ersten Pandemie-Welle rasch zum Schutz der Menschen gehandelt werden musste. Holetschek sagte am Dienstag in München: „Im Frühjahr 2020 gab es nur begrenzte Erkenntnisse über das neuartige und hochansteckende Coronavirus, keine Medikamente und keinen Impfstoff. Klar war, dass angesichts der vielen schweren Krankheitsverläufe und einer hohen Sterblichkeit ein konsequentes Vorgehen notwendig war – und genau das haben wir in Bayern getan.“
Holetschek ergänzte: „Es war wichtig, Entscheidungen zu treffen und nicht zu lang zu zögern. Die Bilder aus Italien haben uns damals drastisch vor Augen geführt, was das Virus gerade bei älteren Menschen oder Menschen mit Vorerkrankungen anrichten kann. Zu Anfang der Pandemie litten viel mehr Menschen als heute unter schweren Krankheitsverläufen – damals starben rund fünf Prozent der Erkrankten. Was wir damals schon wussten: Das Virus wird schon weitergegeben, noch bevor man Symptome entwickelt. Und wir wussten auch, dass es infizierte Personen gibt, die keine Symptome entwickeln, aber das Virus weitertragen. Um vulnerable Gruppen zu schützen – und das Gesundheitssystem vor Überlastung – musste die Wahrscheinlichkeit der Übertragung verringert werden. Die Infektionskurve konnte nur durch weniger Kontakte abgeflacht werden. Eine größtmögliche Reduktion des Ansteckungsrisikos war wegen des hohen Ansteckungsrisikos, der schweren Krankheitsverläufe und des fehlenden Immunschutzes der Bevölkerung angezeigt. Der Schutz der Menschen war Maßstab und Ziel unseres Handelns.“
Holetschek fügte hinzu: „Wir haben immer im Blick, dass Maßnahmen verhältnismäßig sein müssen. Das zeigt auch unser gegenwärtiger Corona-Kurs – etwa bei der Aufhebung der Isolationspflicht, bei der Bayern ein Vorreiter ist.“
Holetschek ergänzte: „Genauso überzeugt sind wir davon, dass die Ausgangsbeschränkungen Ende März bis Anfang April 2020 zum Wohl und zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger Bayerns aus damaliger Sicht ein wirksames und richtiges Mittel waren. Daran ändert sich auch nichts, wenn jetzt rückblickend Gerichte zu einer anderen Einschätzung kommen. Wir respektieren die Entscheidung und wir werden die Urteilsgründe sorgfältig analysieren sowie die erforderlichen Konsequenzen daraus ziehen. Aber klar ist auch: Bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie mussten wir auch juristisch oft Neuland betreten. Dass dann die Gerichte manche Streitfragen auch gegen uns entscheiden, wird nicht ausbleiben.“
Holetschek begrüßte es zugleich, dass das Gericht zahlreiche Streitfragen grundsätzlich geklärt hat. Es hat anerkannt, dass die Staatsregierung flächendeckende, an die Allgemeinheit gerichtete Schutzmaßnahmen anordnen kann und dass darin kein Verstoß gegen den Parlamentsvorbehalt liegt. Der Minister erinnerte zudem daran, dass das Bundesverfassungsgericht und der Bayerische Verfassungsgerichtshof bereits Ausgangsbeschränkungen in besonderen Gefahrensituationen als verhältnismäßige Maßnahmen der Pandemiebekämpfung anerkannt haben.
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