Holetschek: Bund muss zukunftsfeste GKV-Finanzierung sicherstellen – Bayerns Gesundheitsminister: Verlässliche Erhöhung der Bundeszuschüsse statt Leistungskürzungen und Beitragserhöhungen
Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek hat den Bund aufgefordert, die gesetzlichen Krankenkassen angesichts der Milliarden-Defizite in der gesetzlichen Krankenversicherung stärker finanziell zu unterstützen. Holetschek sagte am Mittwoch in München: „Die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenkassen ist schwierig. Für mich ist aber klar: Leistungskürzungen sind nicht angebracht – genau so wenig kommen zusätzliche Belastungen von Versicherten und Arbeitgebern durch steigende Beiträge in Betracht, wie sie Bundesgesundheitsminister Lauterbach nun ins Spiel gebracht hat. Ich fordere daher den Bund auf, als ersten Schritt angemessene Zuschüsse beziehungsweise Erstattungen aus Steuermitteln des Bundes festzulegen. Das ist überfällig!“
Der Minister betonte: „Klar ist: Bundeszuschüsse sind keine Almosen für die gesetzliche Krankenversicherung. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben dürfen nicht aus Beitragsmitteln finanziert werden – dafür stehen ausschließlich Steuermittel zur Verfügung. In Berlin scheint man sich den jüngsten Verlautbarungen zufolge dessen nicht ganz bewusst zu sein. Ich fordere daher die Bundesregierung auf, für alle versicherungsfremden Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung einen vollständigen Ersatz aus Steuermitteln vorzusehen.“
Holetschek fügte hinzu: „Solange es daran noch fehlt, brauchen wir auf jeden Fall eine transparente Dynamisierung des Bundeszuschusses. Dessen Höhe darf nicht nach Kassenlage des Finanzministers festgelegt werden. Nur so sind die Krankenkassen in der Lage, verlässlich zu planen.“ Holetschek kritisierte: „Wir haben es mit einem strukturellen Problem zu tun. Zwischen den Ausgaben und Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung tut sich eine beunruhigende Schere auf. Dem muss sich der Bund stellen.“
Holetschek unterstrich: „Vor allem aber sollte die Bundesregierung rasch handeln, damit für Bezieher von Arbeitslosengeld II endlich adäquate Beiträge in den Gesundheitsfonds fließen. Bayern fordert das seit jeher. Bislang entzieht sich der Bund als Träger der Beiträge hier seiner Verantwortung; der Sektor ist extrem unterfinanziert. Käme der Bund seiner Verantwortung für auskömmliche Beiträge für Arbeitslosengeld-II-Empfänger nach, bräuchten wir nicht über die weitere Plünderung der Kassenrücklagen zu diskutieren.“
Zudem forderte Holetschek den Bundesgesundheitsminister erneut auf, unverzüglich die zwischenzeitlich im Entwurf vorgelegte Anschlussregelung für die nach derzeitiger Rechtslage am 19. März 2022 ausgelaufenen coronabedingten Ausgleichszahlungen des Bundes zu beschließen und für die Reha-Einrichtungen eine entsprechende Regelung nachzulegen. Der Minister betonte: „In den bayerischen Krankenhäusern sind aktuell so viele Patienten mit Corona-Infektion wie noch nie. Die Isolation dieser Patienten führt bei den Krankenhäusern zu einer großen Mehrbelastung, die durch die aktuell zahlreichen Ausfälle beim Klinikpersonal zusätzlich verschärft wird. Wir brauchen daher eine weitere Unterstützung der Krankenhäuser bei ihrer wichtigen Aufgabe.“
Holetschek ergänzte: „Ich habe mich bereits vor zwei Wochen an Bundesminister Lauterbach gewandt und gefordert, die bundesseitigen Ausgleichszahlungen und Versorgungsaufschläge für die Krankenhäuser über den 19. März 2022 hinaus zu verlängern. Ich begrüße den am 22. März 2022 vorgelegten Entwurf des Bundes, der nun aber auch beschlossen werden muss. Für die Ausgleichszahlungen an Reha-Einrichtungen und an Einrichtungen der Müttergenesungswerke hingegen muss der Bund noch eine entsprechende Regelung schaffen. Bayern führt seine Unterstützung für die Krankenhäuser im Rahmen des weiterhin festgestellten Katastrophenfalls fort, kann jedoch die ausfallenden Leistungen des dafür zuständigen Bundes nicht gänzlich kompensieren.“
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