Holetschek: Cannabis-Gesetz wird Schwarzmarkt Vorschub leisten – Bayerns Gesundheitsminister: Bundesregierung führt Öffentlichkeit in die Irre
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat vor einer möglichen Ausweitung des Schwarzmarktes durch die Cannabis-Legalisierungspläne der Bundesregierung gewarnt. Holetschek betonte am Freitag in München anlässlich des Gedenktags für Drogentote (21. Juli): „Wir haben den Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein Cannabisanbaugesetz intensiv geprüft und lehnen das Vorhaben entschieden ab. Unsere zentralen Kritikpunkte mit Blick auf den Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz sowie auf die Suchtprävention bestehen nach wie vor und haben sich in dem jetzt vorliegenden Entwurf zum Teil sogar noch verschärft. Außerdem wären die Vorgaben für den Eigenanbau und die für Anbauvereinigungen geltenden Regelungen in der Praxis kaum kontrollierbar. Das Gesetz würde den Schwarzmarkt daher nicht – wie von der Ampelkoalition behauptet – eindämmen, sondern ihm sogar noch Vorschub leisten.“
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht unter anderem vor, dass jeder ab 18 Jahren bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum besitzen darf. Der Minister erläuterte dazu: „Im Vollzug ist dadurch kaum mehr zu unterscheiden, ob jemand Cannabis ‚legal‘ zum Eigenbedarf besitzt oder illegal zum Handel. Die Grenzen zwischen Konsument und Kleindealer verschwimmen völlig. Das macht es in der Praxis unmöglich, Dealer zu verfolgen. Hinzu kommt, dass selbst der illegale Erwerb von bis zu 25 Gramm Cannabis auf dem Schwarzmarkt für die Käufer künftig straffrei werden soll – und das unabhängig vom Alter. Dies ist geradezu eine Einladung an Konsumenten jeden Alters, sich besonders günstiges, hochpotentes oder mit anderen Substanzen vermischtes Cannabis über illegale Kanäle zu beschaffen. All das geht über den Selbstanbau zum Eigenkonsum weit hinaus und nützt im Ergebnis nur dem illegalen Handel.“
Holetschek ergänzte: „Zudem müssen wir damit rechnen, dass ein sogenannter Grauer Markt entsteht. Das bedeutet, dass Freunde und Bekannte zum Beispiel Minderjährige mit Cannabis aus dem privaten Eigenanbau oder aus den Anbauvereinigungen versorgen. Denn insbesondere die nach dem Gesetzentwurf vorgesehenen zulässigen Obergrenzen von gleichzeitig drei Pflanzen im Eigenanbau gehen weit über das hinaus, was man im Eigenbedarf realistischerweise konsumieren könnte.“
Der Minister betonte: „Die zu erwartenden Nebeneffekte haben mit Kinder- und Jugendschutz nichts mehr zu tun. Leider kommt die Prävention in dem Gesetzentwurf insgesamt viel zu kurz – sie hat sich sogar im Vergleich zu den vorherigen Eckpunkten noch weiter verschlechtert. So wurden zum Beispiel die Konsumverbotszonen im Entwurf verkleinert und ein Konsumverbot an öffentlichen Orten, an denen sich Kinder und Jugendliche regelmäßig aufhalten, wurde gänzlich gestrichen. Substanzielle Präventionsprogramme fehlen nach wie vor komplett. Die beste Prävention wäre der vollständige Stopp der Cannabis-Legalisierung.“
ANGEBLICHE KOSTENEINSPARUNG IST IRREFÜHRUNG
Holetschek wies auch die Behauptung der Bundesregierung entschieden zurück, die Legalisierung könne Polizei und Justiz Kosten in Milliardenhöhe sparen. Er erklärte: „Das ist eine Irreführung der Öffentlichkeit. Wenn man genau in den Gesetzentwurf schaut, ist es obendrein eine handwerkliche Schlamperei, so eine Zahl ohne gesicherte Erkenntnisse in die Welt zu setzen. Offenbar beruht sie lediglich auf einer Studie, über die wiederum eine Tageszeitung berichtet hat. Angebliche Kosteneinsparungen sind nach Auffassung der Staatsregierung nicht seriös zu prognostizieren. Vielmehr rechne ich mit hohen zusätzlichen Kosten und massiv steigendem personellem und bürokratischem Aufwand für Verwaltungsbehörden, Polizei und Justiz, um die geplanten Cannabisregelungen zu kontrollieren. Ich sehe auch ein erhöhtes Risiko für cannabisbedingte Verkehrsunfälle.“
Der bayerische Gesundheitsminister verwies ferner auf die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Cannabis. Holetschek sagte: „Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 14. Juni nochmals ausdrücklich festgestellt, dass der Umgang mit Cannabis und anderen Drogen nach wie vor nicht zum unbeschränkbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung gehört und die Verfassung deshalb weiterhin keine Entkriminalisierung von Cannabis gebietet. Damit ist klar, dass die Berliner Ampelkoalition völkerrechtlich nicht damit argumentieren kann, unsere Verfassung erfordere eine Entkriminalisierung. Das bestätigt Bayerns Argumente gegen die Cannabis-Legalisierung.“
Holetschek bekräftigte: „Die einzige vernünftige Konsequenz aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist, die Legalisierungspläne komplett fallen zu lassen. Und unabhängig davon gilt: Ein Stopp des Legalisierungs-Vorhabens ist schon deshalb notwendig, um die damit verbundenen Gesundheitsrisiken insbesondere für junge Leute zu verhindern.“
-
BAYERN | DIREKT:
Wir beantworten Ihre Anliegen gerne – telefonisch unter
089 12 22 20*oder per E-Mail an
direkt@bayern.deoder über das Kontaktformular
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.