Holetschek und Eisenreich: Regelung für Rückzahlung von Corona-Bußgeldern in bestimmten Fällen ist in Arbeit
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek und Justizminister Georg Eisenreich halten eine Rückzahlung von Corona-Bußgeldern bei Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkungen im Frühjahr 2020 unter bestimmten Voraussetzungen für möglich. Holetschek und Eisenreich teilten am Mittwoch in München mit: „In Fällen, in denen das mit dem Bußgeld geahndete Verhalten nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte nicht hätte untersagt werden dürfen, sollte grundsätzlich ein Bußgeld auch zurückgezahlt werden können, wenn die Bürgerinnen und Bürger einen entsprechenden Antrag stellen. In dieser Haltung herrscht Konsens in der Staatsregierung.“
Die Minister erläuterten: „Die Regelung dazu, wie der Freistaat in dieser Frage genau verfahren wird, ist aktuell noch in Arbeit. Die Staatsregierung analysiert das Urteil sowie die Urteilsgründe sorgfältig und zieht die erforderlichen Konsequenzen. Dies betrifft auch die Frage nach dem weiteren Umgang mit Bußgeldbescheiden. Das Bundesverwaltungsgericht hat bei der Urteilsverkündung am 22. November 2022 angekündigt, dass die Urteilsgründe voraussichtlich erst im Jahr 2023 zugestellt werden. Unabhängig hiervon befinden sich unsere Ministerien in Abstimmung, wie mit Anträgen für die Rückzahlung von Bußgeldern umzugehen ist.“
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